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Aktuelles zu Gaza

Völkerrecht unter Beschuss – Fragen und Antworten zum aktuellen Krieg in Gaza

Die enorme Zahl der getöteten Zivilpersonen und die tägliche Sterberate – beispiellos im 21. Jahrhundert – sowie die massive Zerstörung der zivilen Infrastruktur im Gazastreifen, die das Gebiet möglicherweise “unbewohnbar” macht, haben weltweit große Besorgnis über Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und mögliche Völkerstraftaten der israelischen Streitkräfte, einschließlich Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord, ausgelöst.

Die Angriffe der Hamas und anderer bewaffneter palästinensischer Gruppen auf unschuldige Zivilist*innen – darunter Kinder, Frauen und Alte – in Israel am 7. Oktober 2023 sind ohne jeden Zweifel als eklatante Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte zu bewerten. Die systematische Tötung von Zivilist*innen, Folter, sexualisierte Gewalt, Entführungen und Geiselnahmen stellen Völkerstraftaten wie Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar.

Die militärische Reaktion Israels auf diese Angriffe ist seitdem derart todbringend für die palästinensische Bevölkerung – und trifft im Besonderen auch Kinder, Frauen und ganze Großfamilien – dass Fragen nach der Verhältnismäßigkeit des israelischen Handelns nicht nur erlaubt, sondern humanitär wie völkerrechtlich dringend geboten sind.

Unser Q & A zum andauernden Krieg in Gaza dient zur Versachlichung einer Debatte, die nicht nur die deutsche Öffentlichkeit aufwühlt und polarisiert. Das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte haben eine grundsätzliche Gültigkeit. Und zwar auch dort, wo es beteiligten Akteuren aus historischen oder politischen Gründen offenkundig schwer fällt, regelbasiert zu handeln. Jede Relativierung von Menschenrechtsverletzungen oder unfaire Doppelstandards bei Kriegsverbrechen schwächen das Recht und stärken die Willkür. Völkerstraftaten müssen ermittelt, angeklagt und die Verantwortlichen entsprechend zur Rechenschaft gezogen werden…

Hier der vollständige Beitrag – ECCHR – Februar 2024