Gericht: Antisemitismusbeauftragter darf jüdische BDS-Aktivistin nicht als antisemitisch beleidigen
Junge Welt (jW), Ausgabe vom 6. Mai 2023
Die Vereinigung »Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost« informierte am Freitag über ein Urteil, wonach der frühere Frankfurter Bürgermeister und jetzige Antisemitismusbeauftragte der hessischen Landesregierung Uwe Becker (CDU) eine jüdische Unterstützerin der Israel-Boykottkampagne BDS nicht mehr als antisemitisch beleidigen darf.
Die Klage der jüdischen Aktivistin Judith Bernstein gegen die Stadt Frankfurt am Main wegen der Diffamierung als antisemitisch hat Erfolg. Das Verwaltungsgericht Frankfurt a. M. urteilte am 04.05.2023, dass die Pressemitteilung vom 10.11.2019 des Exbürgermeisters Uwe Becker rechtswidrig war (Az. 7 K 851/20.F). Zur Begründung erklärte das VG Frankfurt, dass die Pressemitteilung das Sachlichkeitsgebot verletzte und Judith Bernstein unzulässigerweise mit dem Vorwurf des Antisemitismus diskreditiere. Ein sachlicher Diskurs sei nicht mehr möglich, wenn Judith Bernstein und die von ihr unterstützte BDS-Kampagne als antisemitisch dargestellt und ein Veranstaltungsverbot gefordert werde…
Vollständiger Beitrag
Pressemitteilung zum gerichtlichen Sieg von Judith Bernstein vom 5. Mai 2023
Pressemitteilung des Verwaltungsgericht Frankfurt am Main vom 4. Mai. 2023