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Rechtsstaatswidrige Untersuchungshaft im Verfahren gegen „Ulm5“?  – DJfdV-Interview mit Strafverteidigerin Nina Onèr

Die Beschuldigten der Gruppe „Ulm5“ befinden sich seit dem 08.09.2025 in Untersuchungshaft. Damit überschreitet die Haftdauer bereits die nach § 121 Abs. 1 StPO grundsätzliche Grenze von 6 Monaten. Eine Haftbeschwerde wurde jedoch durch das OLG Stuttgart abgewiesen, der Beginn der Hauptverhandlung ist für den 27. April 2026 angesetzt. Mit Blick auf die Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze stellen sich folgende Fragen:

Zur materiellen Strafbarkeit:

DJfdV: Ausschlaggebend für eine mögliche hohe Straferwartung ist der Vorwurf der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung nach dem Paragrafen 129 StGB. Ist in Deutschland eine ähnlich massive Kriminalisierung propalästinenischen Protests zu befürchten wie in Großbrittanien, wo die Einstufung der Gruppe „Palestine Action“ als terroristische Vereinigung durch die Regierung erst durch Urteil des High Court am 13.02. für rechtswidrig erklärt wurde, nachdem Tausende friedliche Protestierende zuvor festgenommen wurden?

RAin Onèr: Wir beobachten eigentlich schon seit Oktober 2023 die stetig zunehmende Repression propalästinensichen Aktivismus. Das fängt bei unsachlichen Beschränkungen und Verboten von Demonstrationen an, geht über die Kriminalisierung wahlloser Wortfolgen und gipfelt nun in dem vorliegenden Verfahren. 

Die Zivilgesellschaft wird durch den Einsatz massivster Polizeigewalt auf Demonstrationen, ausländerrechtlicher Folgen im Namen der Staatsräson, und insgesamt einem Überbieten an unsachlichen Repressionen eingeschüchtert. Dies hat, das sehe und höre ich tagtäglich von meinen Mandantan:innen, leider auch genau den gewünschten, sogen. „chilling effect“ – also dass Menschen sich nicht mehr trauen, ihre Grundrechte, insbes. Meinungs- und Versammlungsfreiheit, auszuüben…

Interview in Gänze – Deutsche JuristInnen für das Völkerrecht – 17.04.2026