Pressemitteiling des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg: Keine Klagemöglichkeit gegen den BDS-Beschluss des Bundestages vor den Verwaltungsgerichten
Keine Klagemöglichkeit gegen den BDS-Beschluss des Bundestages vor den Verwaltungsgerichten – 16/23
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Berufungsverfahren entschieden, dass der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 17. Mai 2019 mit dem Titel „Der BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“ nicht von den Verwaltungsgerichten überprüft werden kann…
Urteil vom 16. Juni 2023 – OVG 3 B 44/21 –
Hier die vollständige Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg
PRESSEMITTEILUNG der BT3P: Keine Entscheidung über den Anti-BDS-Beschluss des Bundestages. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erklärt sich für die Klage der BT3P unzuständig.
Siehe auch
Gericht: Nur Karlsruhe kann BDS-Bundestagsbeschluss überprüfen – evangelisch.de
BDS-Klage gegen Bundestagsbeschluss ohne Erfolg – ZEIT ONLINE