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Menschenrechtskommissar des Europarats fordert deutsche Behörden auf, die Meinungs- und Versammlungsfreiheit im Kontext des Gaza-Konflikts zu wahren!

In einem heute veröffentlichten Schreiben an den Bundesinnenminister äußert Menschenrechtskommissar O’Flaherty seine Besorgnis über die Einschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit von Protestierenden im Kontext des Gaza-Konflikts sowie über Berichte über exzessive Gewaltanwendung der Polizei gegen Demonstranten, darunter auch Kinder.

Kommissar O’Flaherty sieht in diesem Zusammenhang auch Beschränkungen für Veranstaltungen, Symbole oder andere Formen der Meinungsäußerung. Er erinnert daran, dass die Mitgliedstaaten im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und den Standards des Europarats zur Meinungsfreiheit, zu Hassreden und Hassverbrechen nur wenig Spielraum haben, um Beschränkungen der politischen Meinungsäußerung oder der Debatte über Themen von öffentlichem Interesse zu verhängen. Er fordert die deutschen Behörden auf, darauf zu achten, dass die Arbeitsdefinition von Antisemitismus der International Holocaust Remembrance Alliance nicht verzerrt, instrumentalisiert oder falsch angewandt wird, um die freie Meinungsäußerung und legitime Kritik, auch am Staat Israel, zu unterdrücken.

Der Kommissar erinnert die Mitgliedstaaten daran, dass sie rechtlich dazu verpflichtet sind, unzulässige Eingriffe in die Menschenrechte zu unterlassen und den tatsächlichen Genuss des Rechts auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung für alle zu gewährleisten. Er fordert die deutschen Behörden außerdem dazu auf, Maßnahmen zu vermeiden, durch die Personen aufgrund ihrer politischen oder sonstigen Überzeugungen, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Nationalität oder ihres Migrationsstatus diskriminiert werden.

Quelle
Brief von Michael O’Flaherty an Bundesinnenminister Dobrindt