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“From the River to the Sea” nicht per se strafbar

Hessischer VGH kassiert Demo-Auflagen

Ein Demo-Veranstalter wehrte sich gegen das präventive Verbot der Parole “From the river to the sea, Palestine will be free”. Der VGH gab ihm Recht und kam zu einer anderen Bewertung als einige Staatsanwaltschaften und ein Amtsgericht.

Die Strafbarkeit der umstrittenen Aussage “From the river to the sea” sei nach einer summarischen Prüfung äußert zweifelhaft. Mit dieser Begründung wies der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) am Freitag eine Beschwerde der Stadt Frankfurt am Main zurück (Beschl. v. 22.03.2024, Az. 8 B 560/24).

Die Stadt hatte mit Verfügung vom Montag dem Veranstalter einer für Freitag geplanten Kundgebung mit dem Namen “From the river to the sea – Palestine will be free! Für ein freies Palästina für ALLE Menschen!” untersagt, die Parole zu verwenden. Gegen diese Beschränkung wendete er sich mit einem Antrag auf Eilrechtsschutz an das Verwaltungsgericht (VG) Frankfurt am Main. Dieses gab dem Mann am Donnerstag Recht und erklärte die Auflage der Stadt für rechtswidrig (Beschl. v. 21.03.2024, Az. 5 L 940/24.F).

Das VG begründete seine Entscheidung damit, dass in der Rechtsprechung noch nicht geklärt sei, ob das Rufen und Zeigen der Parole strafbar ist. Deshalb sei es auch ungeklärt, ob die Untersagung rechtmäßig ist. “Das Gericht sei sich zwar bewusst, dass die Parole von der Hamas genutzt werde. Allerdings habe sich der Antragsteller ausdrücklich für ‘ein freies und friedliches Palästina für alle Menschen mit gleichen Rechten, egal welcher Religion oder Herkunft’ ausgesprochen und sich damit von den Zielen der Hamas distanziert”, schreibt das VG in einer am Donnerstag veröffentlichten Pressemitteilung.

VGH: “Befreiung” Palästinas auch friedlich möglich

Gegen diesen Beschluss legte die Stadt Frankfurt Beschwerde zum VGH ein, der die erstinstanzliche Entscheidung nun bestätigte. Auch der VGH sehe die Strafbarkeit der Parole “From the river to the sea” bei der in einem Eilverfahren allein möglichen summarischen Prüfung als äußert zweifelhaft an, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts

Hier der vollständige Beitrag – LTO Legal Tribune Online – 22. 03. 2024

Siehe auch Propalästinensischer Demonstration: Beschränkung abgelehnt