Palästina-Kongress: »Das Versammlungsrecht wurde mit Füßen getreten«
Ich kann nicht sagen, dass ich überrascht bin. Es gab in den letzten Monaten verschiedenste Arten der Repression gegen die Palästina-Solidaritätsbewegung. Dennoch bin ich darüber schockiert, wie die Polizei an diesem Tag vorgegangen ist.
Wie beurteilen Sie das Agieren aus rechtlicher Perspektive?
Die Polizei hat sich an diesem Freitag in jeglicher Hinsicht rechtsstaatswidrig verhalten. Das Versammlungsrecht wurde mit Füßen getreten. Es war der Polizei klar anzumerken, dass ein Verbot dieses Kongresses mit allen Mitteln durchgesetzt werden sollte. Ich bin überzeugt, es wurde politischer Druck ausgeübt. Bekanntlich haben sowohl die Bundesinnenministerin als auch verschiedene Regierungsvertreter der Stadt Berlin im Vorfeld öffentlich gefordert, dass mit aller Härte gegen den Kongress vorgegangen werden soll.
Haben die Vorwürfe gegen die Veranstalter an irgendeiner Stelle Substanz?
In den vergangenen Wochen und Monaten hieß es, sie würden einen »Hassgipfel« organisieren. Der Vorwurf lautete stets, es solle ein Treffen antisemitischer Gruppen und Einzelpersonen stattfinden. Das entbehrt jeglicher Grundlage. Es ist zu beachten, dass der Veranstalter des Kongresses die Vereinigung »Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost« war. Eine Vielzahl der geplanten Rednerinnen und Redner auf diesem Kongress sollte jüdisch sein. Diese Hetzkampagne im Vorfeld war eben ein Ausdruck der Panik- und Stimmungsmache in den deutschen Medien und zielte auf die Diffamierung der Palästina-Solidaritätsbewegung insgesamt.
Im Zusammenhang mit dem Veranstaltungsverbot wurde immer wieder der Vorwurf des Antisemitismus erhoben …
Jegliche Kritik am Vorgehen des Staates Israel und jeglicher Einsatz für einen Waffenstillstand und für eine Ahndung des andauernden Genozids in Gaza werden als antisemitisch gebrandmarkt. Dahinter steht die blinde Gleichsetzung von Antizionismus mit Antisemitismus…
Hier der vollständige Beitrag – jW – 15.04.2024