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Sieg für Dr GHASSAN ABU SITTAH: ELSC und ICJP kippen Schengen-weites Einreiseverbot  

Verwaltungsgericht Potsdam rügt deutsche Bundespolizei: Die Schengen-Einreise für Prof. Dr. Ghassan Abu Sittah entbehrt jeder rechtlichen Grundlage und ist sofort zu widerrufen. Das Urteil folgt auf einen Eilantrag des ELSC Anwalts Alexander Gorski mit Unterstützung von Anwälten des International Centre of Justice for Palestinians (ICJP). Damit ist das von den deutschen Behörden gegen Prof. Dr. Abu Sittah verhängte EU-Einreiseverbot nichtig. Zuvor war er an der Einreise nach Deutschland, Frankreich und zuletzt in die Niederlande gehindert worden.

Das Gericht folgt den Argumenten des ELSC-Anwalts Alexander Gorski in allen Punkten und erkennt die Dringlichkeit des Falles angesichts der Entwicklungen in Gaza an. Das Gericht weist alle Vorwürfe der deutschen Bundespolizei gegen Prof. Dr. Abu Sittah zurück und stellt fest, dass die Bundespolizei keinerlei Begründung gemäß der Rechtsgrundlage des Art. 24 EU-Verordnung 2018/1861 und § 30 Abs. 5 BundespolizeiG vorweisen kann. 

Dieser Erfolg kann nicht hoch genug geschätzt werden

Alexander Gorski kommentiert: „Die Bundespolizei hat vor Gericht eine überraschend schwache Begründung für das gegen Prof. Dr. Ghassan Abu Sitta erlassene Einreiseverbot geliefert. Indem das Gericht sie als nicht stichhaltig zurückweist, bekräftigt es unser Anliegen und stellt die gesamten polizeilichen Ermittlungen in Frage. Professor Ghassan hat Palästinenser*innen in Gaza unter schrecklichsten Bedingungen unermüdlich geholfen, und dennoch wurde er nach seiner Rückkehr so ungerecht behandelt…

Vollständiger Beitrag – European Legal Support Center (ELSC) – 15.05.2024  – runterscrollen, deutscher Text kommt nach dem englischen