UPDATE zur Klage wegen Waffenlieferungen vor Berliner Verwaltungsgericht
Bezüglich der Klage/Eilantrag VG 4 L 44/24 zum Stopp der Waffenlieferungen an Israel vor dem Berliner Verwaltungsgericht gibt es Neuigkeiten.
[Beitrag aktualisiert am 26.05.2024]
Seit gestern, 21.05.2024, liegt hierzu die Stellungnahme der Bundesregierung vor. Ein erster Einblick durch die klagende Anwältin Bahnweg zeigt deren verstörende Argumentation.
Die erste Argumentation betrifft den Ansatz, dass gerade durch die Waffenlieferungen der diplomatische Kanal zu Israel aufrechterhalten wird. Durch ein Waffenembargo würden die diplomatischen Wege zur Deeskalation und der Wahrung des Völkerrechts erschwert.
Die zweite Argumentation zielt darauf ab, dass gerade mit der Lieferung von Präzisionswaffen, schlimmere Folgen für die Zivilbevölkerung, im Gegensatz zum Einsatz von Bomben, vermieden werden können. Die Bundesregierung trägt in ihrer Stellungnahme außerdem vor, dass Deutschlands nationale Sicherheit, die Sicherheit im Bündnisfall der Nato und die Unterstützung der Ukraine, von Deutschlands Rüstungskooperation mit Israel abhängt. Ein Waffenembargo würde dies gefährden. Anwältin Bahnweg hierzu: „Den Wahrheitsgehalt dieser Aussage unterstellt, würde das bedeuten, dass unsere Sicherheit mit dem Blut der Palästinenser erkauft wird. Besser kann man Kolonialismus nicht beschreiben.“…
Vollständiger Beitrag – Occupied News – 22.05.2024