Regeln für alle
Der Internationale Strafgerichtshof sendet mit dem Antrag auf Haftbefehl gegen Israels Premier Netanjahu und Hamas-Führer Sinwar ein wichtiges Signal.
Mit der Anklageerhebung gegen hochrangige Führer Israels und der Hamas hat der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs der Welt das Versprechen gegeben, Rechenschaft abzulegen. Unabhängig davon, was am Ende juristisch herauskommt – mit der Beantragung von Haftbefehlen gegen Premierminister Benjamin Netanjahu und Hamas-Führer Yahya Sinwar trägt der Chefankläger des Gerichtshofs dazu bei, die momentan herrschende Sprache der Polarisierung zu durchbrechen; und er stärkt den Gedanken, dass die Grundregeln des humanitären Völkerrechts für alle gelten. Alle, die ein Ende des Konflikts im Gazastreifen und die Freilassung der Geiseln aus den Fängen der Hamas fordern, sollten diese Entscheidung begrüßen.
Chefankläger Karim Khan klagt auch die Hamas-Anführer Muhammed Deif und Ismail Haniyeh an. Er wirft den drei Hamas-Anführern aufgrund der Angriffe vom 7. Oktober Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vor und betont mit Blick auf die Verschleppten, die sich nach wie vor in der Gewalt der Gruppierung befinden, dass die Begehung dieser Verbrechen zum Teil „bis heute“ andauere.
Auch Israels höchsten Regierungsvertretern, darunter Benjamin Netanjahu und Verteidigungsminister Joav Gallant, wirft Karim Khan Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor. Er erkennt zwar Israels Recht an, „Maßnahmen zum Schutz seiner Bevölkerung zu ergreifen“, er beschuldigt die israelische Führung aber des gemeinschaftlichen Plans, „Aushungern als Methode der Kriegsführung einzusetzen“, sowie gezielter Angriffe auf Zivilisten und anderer Formen der Kollektivbestrafung.
Der entscheidende Punkt ist, dass der Antrag auf beiden Seiten der Konfliktlinie zwingende Rechtsansprüche anerkennt…
Vollständiger Beitrag – Internationale Politik und Gesellschaft (IPG) – 22.05.2024