Appell an die Spanische Regierung
Wir sind ein Kollektiv an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten in Deutschland, die kürzlich einen Eilantrag gegen die Waffenlieferungen von Deutschland nach Israel vor dem Berliner Verwaltungsgericht angestrengt haben.
Wir wurden von Aktivist*innen informiert, dass das Frachtschiff „Borkum“ heute – Mittwoch, 15.5.2024- in Cartagena angelegt wird, beladen mit Waffenlieferungen für Israel. Ziel des Frachtschiffes ist der Hafen in Ashdod in Israel – eine Stadt nur 25 km entfernt von Gaza, wo die Weltgemeinschaft seit 7 Monaten einen Genozid und schwerste Kriegsverbrechen gegen die Palästinenser*innen beobachten muss. Es ist an uns alle, und nun ganz besonders an der Spanischen Regierung, hiergegen aktiv etwas zu unternehmen!
Heute erwartet der Hafen von Cartagena die Ankunft des Frachtschiffes Borkum. Nach den Identifizierungscodes der einzelnen Container, die in den von der Kampagne zur Beendigung des Waffenhandels mit Israel erhaltenen Unterlagen angegeben sind, enthält dieses Schiff: 20 Tonnen Raketentriebwerke (UN-Codeklasse 1.3C 186), 12,5 Tonnen Raketen mit Sprengladungen (Code 181), 1.500 kg explosive Stoffe (477) und 740 kg Ladungen, Treibladungen für Kanonen (242).
Als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte weisen wir Sie darauf hin, dass wir nicht nur unserem Gewissen unterworfen sind, sondern auch dem Gesetz. Das Arms Trade Treaty ist klar in der Verantwortung, die Sie als Vertragsunterzeichnerin trifft:
Der Vertrag über den Waffenhandel legt in seinem Artikel 6 klar fest, dass:
„Ein Vertragsstaat darf einen Transfer von konventionellen Waffen, die unter Artikel 2 Absatz 1 fallen, oder von Gegenständen, die unter Artikel 3 oder Artikel 4 fallen, nicht genehmigen, wenn er zum Zeitpunkt der Genehmigung Kenntnis davon hat, dass die Waffen oder Gegenstände zur Begehung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, schweren Verstößen gegen die Genfer Abkommen von 1949, Angriffen auf zivile Objekte oder Zivilpersonen, die als solche geschützt sind, oder anderen Kriegsverbrechen im Sinne internationaler Übereinkünfte, bei denen er Vertragspartei ist, verwendet werden würden.“…
Vollständiger Beitrag – European Legal Support Center (ELSC) – 15.05.2024 – runterscrollen, deutscher Text folgt nach spanischem und englischem Texr