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Menschenrechte, Selbstbestimmung, Gleichheit: Wo ist die Verfassungsfeindlichkeit?

Von MERA25 und DiEM25 in Deutschland | 30/05/2025

Die Einstufung von BDS Berlin als verfassungsfeindlich ist Ausdruck politischer Instrumentalisierung der Inlandsnachrichtendienste. Das kann eine demokratische Gesellschaft nicht hinnehmen!

In einem weiteren Schritt in Richtung Kriminalisierung jeglichen Protests gegen Israels Apartheid, illegale Besatzung und Völkermord führt der Berliner Verfassungsschutz in seinem Bericht 2024 BDS Berlin erstmals als erwiesen verfassungsfeindliche Bestrebung auf. Laut den öffentlich zugänglichen Informationen bezieht sich das Landesamt für Verfassungsschutz hierbei insbesondere auf „israelfeindliche Propaganda“. Antisemitismus wird zwar unterstellt, aber im Rahmen „anti-israelischer Aktionen“ thematisiert. Damit geht der Berliner Verfassungsschutz weiter als der Bundesverfassungsschutz, der BDS seit letztem Jahr als „extremistischen Verdachtsfall” listet. Die Beobachtung durch die Inlandsnachrichtendienste erfolgt in einem repressiven politischen Klima – getragen von den sogenannten Anti-BDS-Resolutionen des deutschen Bundestages – das Meinungsäußerungen und gesellschaftlichen Druck gegen offensichtliche, von Deutschland ermöglichte Kriegsverbrechen bis hin zu Genozid als verfassungswidrig auslegt.
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