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Die Verteidigung Deutschlands vor dem Internationalen Gerichtshof

Deutschland wird beschuldigt, Völkermord zu ermöglichen

BIP-Aktuell #300:

  1. Die Verteidigung Deutschlands vor dem Internationalen Gerichtshof
  2. Amira Hass schreibt in Haaretz an den US-Präsidenten Joe Biden

Die deutsche Verteidigung vor dem IGH beruht auf Übertreibungen, Halbwahrheiten und Ausflüchten. Überraschenderweise versuchten die deutschen Anwälte, das Ausmaß der deutschen Waffenlieferungen an Israel herunterzuspielen, anstatt die Erklärungen der deutschen Regierung über die bedingungslose Unterstützung Israels zu wiederholen, dass man darauf vertraut, dass Israel sich an das Völkerrecht halten werde.

Am 1. März  reichte Nicaragua beim Internationalen Gerichtshof (IGH) eine Klage gegen Deutschland ein, trug sie am 9. April in Den Haag vor und beschuldigte es der Komplizenschaft mit Israels Völkermord in Gaza. Die Klage Nicaraguas konzentrierte sich auf die deutsche Unterstützung des israelischen Angriffs auf den Gazastreifen, die der IGH in seinem vorläufigen Urteil vom 26. Januar zur Klage Südafrikas gegen Israel als „plausibel“ bezeichnet hatte. Dem Anwaltsteam, das Nicaragua vertrat, gehörten auch einige deutsche Anwälte an. Ihr Plädoyer konzentrierte sich auf die Erklärung Deutschlands, die Mittel für die UNRWA zu kürzen sowie auf die deutschen Waffenlieferungen an Israel vor und während des mutmaßlichen Völkermordes.

In BIP Aktuell #300 werden wir uns nicht auf die Anschuldigungen Nicaraguas konzentrieren, sondern auf die deutsche Verteidigung. Dabei wird deutlich, dass die Beweisführung der deutschen Anwälte, Deutschland sei nicht an Israels Verbrechen des Völkermords beteiligt, aus faktischen Gründen nicht nachvollziehbar ist. Die vollständige Präsentation der deutschen Anwälte kann hier eingesehen werden, und die Texte, die sie dem Gericht vorlegten, finden sich hier.

Im ersten Punkt seiner Klage kritisiert das Team aus Nicaragua, dass Deutschland wiederholt erklärt hat, seine Unterstützung für den Staat Israel resultiere aus seiner ”Staatsräson”. Diese sei durch ein Gefühl der Verantwortung für den Holocaust motiviert, wobei die ”Staatsräson” jedoch nicht zwischen dem Staat Israel und dem jüdischen Volk unterscheide. Dass Deutschland stillschweigend den Staat Israel als Vertreter des jüdischen Volkes anerkennt, obwohl die meisten Juden nicht in Israel leben, blieb von den deutschen Anwälten unbeachtet. Die Berufung auf die ”Staatsräson” unterstreicht, dass die deutsche Regierung Israel einen Freibrief für seine Politik gibt und damit Israels Völkermord unterstützt…

Hier der vollständige Beitrag von BIP-Aktuell #300