Verhandlung über das Verbot für Professor Ghassan Abu-Sittah, sich in Deutschland politisch zu betätigen und öffentlich zu sprechen
Am 14. Juli verhandelt das Verwaltungsgericht Berlin über das Verbot für Professor Ghassan Abu-Sittah, sich in Deutschland politisch zu betätigen und öffentlich zu sprechen.
Am 12. April 2024 wurde Abu-Sittah von der Berliner Ausländerbehörde das Verbot für die Teilnahme am „Palästina Kongress“, der am selben Tag stattfinden sollte, erteilt. Das Verbot besagte, dass Abu-Sittah in Deutschland weder öffentlich auf dem Kongress noch über den Kongress sprechen durfte. Außerdem wurde ihm untersagt, an anderen Veranstaltungen mit Palästina-Bezug teilzunehmen oder öffentlich darüber zu sprechen. Die Ausländerbehörde drohte mit einer Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr für den Fall der Nichtbefolgung.
Das European Legal Support Center (ELSC) hatte mit Unterstützung von Anwälten des International Centre of Justice for Palestinians (ICJP) sofort rechtliche Schritte gegen die Entscheidung eingeleitet und argumentiert, dass:
– Abu-Sittahs Recht auf freie Meinungsäußerung sei verletzt worden;
– die Äußerungen, die ihm von den deutschen Behörden vorgeworfen werden, seine Erfahrungen als Unfallchirurg in palästinensischen Krankenhäusern in Gaza widerspiegeln und durch Berichte der Vereinten Nationen bestätigt werden.

