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Das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 19.7.2024

und seine Konsequenzen für Deutschland und deutsche Firmen

Das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 19.7.2024

  1. Erfreulich
  2. Vom Hausarrest ins Gefängnis – Ayham Salaymeh ist jüngster palästinensischer Gefangener
  3. Vom Hausarrest ins Gefängnis – Ayham Salaymeh ist jüngster palästinensischer Gefangener

IP-Vorstandsmitglied Prof. Dr. Ninon Colneric stellt das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs vom 19. Juli 2024 zur Unrechtmäßigkeit der israelischen Besatzung des palästinensischen Territoriums und zu weiteren völkerrechtswidrigen Verhaltensweisen Israels vor. Sie erklärt, wie das Gutachten zustande kam und welche Konsequenzen es für Israel, für Drittstaaten, insbesondere für die deutsche Regierung und für deutsche Firmen hat.

1. Rechtlicher Hintergrund
Die UNO-Generalversammlung kann über jede Rechtsfrage ein Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) anfordern (Art. 96 Abs. 1 Charta der Vereinten Nationen). Anders als Entscheidungen des IGH über Streitigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten, die von den Parteien des betreffenden Rechtsstreits befolgt werden müssen, sind solche Gutachten rechtlich nicht bindend. Es werden jedoch Normen interpretiert, die ihrerseits verbindlich sind. Die Gutachten des IGH haben hohe Autorität, weil sie die Rechtsauffassungen des Hauptrechtsprechungsorgans der Vereinten Nationen enthalten und die Richter von der UNO-Generalversammlung und vom Sicherheitsrat in getrennten Wahlgängen, in denen sie jeweils die absolute Mehrheit benötigen, gewählt worden sind.

2. Vorgeschichte des Gutachtens vom 19.7.2024
Im Palästina-Konflikt hatte der IGH ein erstes Gutachten bereits am 9.7.2004 erstattet. Damals ging es um die rechtlichen Konsequenzen des Baus einer Mauer auf dem besetzten palästinensischen Territorium. Der Gerichtshof gelangte zu dem Ergebnis, dass der Bau der Mauer völkerrechtswidrig sei und dass Israel sie zurückbauen und Schadensersatz zahlen müsse. Den Einwand Israels, dass es ein Recht auf Selbstverteidigung habe, wies der Gerichtshof mit folgender Begründung zurück (Rn. 139): Artikel 51 der Charta erkenne ein Recht auf Selbstverteidigung im Falle eines bewaffneten Angriffs eines Staates gegen einen anderen Staat an. Israel behaupte jedoch nicht, dass die Angriffe gegen das Land einem ausländischen Staat zuzuschreiben seien. Israel könne sich auch nicht auf Resolutionen des UN-Sicherheitsrats berufen, die im Zusammenhang mit dem Angriff auf die USA am 9.11.2001 gefasst worden waren; denn die Bedrohung komme nicht von außerhalb, sondern aus dem besetzten palästinensischen Gebiet, über das Israel die Kontrolle ausübe – Israel setzte den Mauerbau ungeachtet des Gutachtens fort.
 
Am 30.12.2022 fasste die Generalversammlung der UNO den Beschluss, den Gerichtshof um ein weiteres Gutachten zu ersuchen, diesmal zu rechtlichen Konsequenzen, die sich aus den Politiken und den Praktiken Israels im besetzten palästinensischen Gebiet einschließlich Jerusalem ergeben…

Hier der vollständige Beitrag von BIP-Aktuell #329