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Kolonisierung von besetztem Gebiet ist ein Kriegsverbrechen

 Die Staaten drücken sich vor ihren Verpflichtungen, wenn sie Güter aus besetzten Gebieten zulassen.

Red. Eine Europäische Bürgerinitiative fordert, den Handel mit Gütern aus illegalen Siedlungen zu verbieten, aber die EU-Kommission erklärte sich als nicht zuständig. Der Europäische Gerichtshof sieht das anders und spielte den Ball an die Kommission zurück. Der Historiker Peter Leuenberger ordnet ein und wirft einen Blick auf die Situation in der Schweiz.

Die Bürgerinitiative will den Handel mit illegal errichteten Siedlungen in besetzten Gebieten unterbinden. Betroffen von dieser Massnahme wären insbesondere der Handel mit Siedlungen im von Israel besetzten palästinensischen Westjordanland und den syrischen Golanhöhen, aber auch illegale Siedlungen in der von Marokko besetzten Westsahara sowie andere Gebiete, die militärisch besetzt sind und von der Besatzungsmacht wirtschaftlich ausgebeutet werden. Doch die EU-Kommission weigerte sich im September 2019, die Initiative zu registrieren. Die Begründung: Sie sei nicht zuständig, denn ein solcher Schritt käme Sanktionen gleich. Er könnte nur gemeinsam von allen Mitgliedsstaaten im Europäischen Rat beschlossen werden. Die Exekutive in Brüssel sei nicht dazu befugt.

Sieben EU-Bürger führten beim Gericht der Europäischen Union Beschwerde gegen den Entscheid der Kommission. Das Gericht urteilte nun, dass die Kommission es versäumt hatte, angemessene Gründe oder eine ausreichende Rechtsgrundlage für die Ablehnung der Registrierung der Initiative zu nennen. Die Kommission kann jetzt gegen das Gerichtsurteil Berufung einlegen oder sie muss ihren Entscheid revidieren und die Bürgerinitiative registrieren…

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