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Völkermord-Eilentscheidung des IGH betreffend Gaza und Israel ist von deutschen Behörden zu berücksichtigen

30.01.2024 – Veröffentlicht von Frau Rechtsanwältin Dr. Jutta Stoll LL.M.

Am letzten Freitag, dem 26. Januar 2024, hat der Internationale Gerichtshof (IGH) seine Eilentscheidung in Sachen Südafrika gegen Israel verkündet und dabei Israel – bis zur endgültigen Entscheidung darüber, ob Israel in Gaza Völkermord begangen hat oder zu begehen droht – vorläufig zu bestimmten Handlungen und Unterlassungen verpflichtet. So muss Israel unter anderem “alles in seiner Macht Stehende tun”, um die Tötung von Palästinensern in Gaza, die Zufügung schwerer körperlicher oder seelischer Schäden, die Auferlegung von Lebensbedingungen, die darauf ausgerichtet sind, ihre physische Zerstörung im Ganzen oder zum Teil herbeizuführen sowie die zwangsweise Durchführung von Maßnahmen, die Geburten unterbinden, was die Gruppe der Palästinenser betrifft, zu verhindern; es muss außerdem “mit sofortiger Wirkung” sicherstellen, dass seine Armee keine dieser Handlungen begeht. Ebenso muss Israel “alles in seiner Macht Stehende” tun, um die direkte und öffentliche Anstachelung zum Völkermord gegenüber den Palästinensern in Gaza zu verhindern und zu bestrafen. Weiterhin wird Israel verpflichtet, “unmittelbare und effektive Maßnahmen” zu ergreifen, um die Erbringung “dringend benötigter grundlegender Dienstleistungen und humanitärer Hilfe zu ermöglichen, um den widrigen Lebensbedingungen, welchen die Palästinenser im Gazastreifen ausgesetzt sind”, entgegenzuwirken. 

Völkerrechtlich gesehen bindet die Entscheidung nur die (bisherigen) Parteien des Rechtsstreites, also Südafrika und Israel. Nach deutschem Verfassungsrecht bindet sie aber auch Regierung, Behörden und Gerichte Deutschlands…

Hier der vollständige Beitrag – ANWALT.DE – 30.01.2024