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Pressemitteilung: Gericht weist Klage gegen den Anti-BDS-Beschluss des Bundestages ab. Die Initiative BT3P kündigt Berufung gegen das Urteil an

Am Berliner Verwaltungsgericht fand am 7. Oktober 2021 die mündliche Verhandlung in erster Instanz zur Klage der palästinensisch-jüdisch-deutschen Initiative Bundestag 3 für Palästina (BT3P) gegen den Anti-BDS-Beschluss des Deutschen Bundestags vom 17. Mai 2019 statt. Das juristische Ziel der BT3P ist es, die Nichtigkeit und Feststellung der Rechtswidrigkeit des Anti-BDS-Beschluss zu erreichen.

Die BT3P machten vor dem Gericht klar, dass ihre Menschenrechtsarbeit für Palästinenserinnen und Palästinenser nicht vom Bundestag als „antisemitisch“ diffamiert werden darf. Der Einsatz für gleiche Rechte für alle Menschen in Palästina und Israel kann nicht „antisemitisch“ sein. In Frankfurt am Main und München wurde den BT3P wegen des Bundestagsbeschluss Räume entzogen und sie als antisemitisch diffamiert. 240 Wissenschaftler*innen haben den Bundestagsbeschluss kritisiert, weil die BDS-Bewegung nicht als „antisemitisch“ bewertet werden könne und der Beschluss nur die illegale israelische Besatzung unterstützt. Auch die Jerusalem Declaration on Antisemitism und der Wissenschaftliche Dienst haben die Bewertung als „antisemitisch“ abgelehnt. Die verwendete IHRA-Definition ist abgewandelt und nach dem Gutachten von Dr. Peter Ullrich unbrauchbar.

Die drei Richter*innen wiesen die Klage ab. Zugleich urteilten sie, dass die Berufung aufgrund vieler ungeklärter Rechtsfragen möglich sei. Der Bundestag zog die Klagebefugnis in Zweifel, weil die BT3P nicht explizit im Beschluss genannt wurden. Die zahlreichen verfassungsrechtlichen Fragen müssten außerdem vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden, betonte der Bundestag. Dem schlossen sich die Richter*innen nicht an und bestätigten sowohl die Klagebefugnis als auch die Zuständigkeit ihres Gerichts. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts seien die Grundrechte der BT3P nicht verletzt und der Bundestag dürfte die abgewandelte und kritisierte Antisemitismusdefinition der IHRA benutzen…

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