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Aktuelles zu Gaza

Israel verbietet 37 Hilfsorganisationen die Tätigkeit in Palästina

BIP-Aktuell #379:

Amichai Chikli versucht, den Palästinensern in Gaza Lebensbedingungen zu verweigern.

1. Israel verbietet 37 Hilfsorganisationen die Tätigkeit in Palästina

2. Bemerkenswert: Bürgermeister Zohran Mamdani, New York City, hob eine Reihe von Anordnungen seines Vorgängers mit Bezug zu Israel auf.

3. UN-Bericht dokumentiert die Verschärfung jahrzehntelanger schwerer rassistischer Diskriminierung durch Israel im besetzten Westjordanland

Mit Wirkung ab März 2026 hat Israel 37 internationalen Hilfsorganisationen, die die Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern versorgen, die Arbeit im Gazastreifen und im Westjordanland verboten. Diese Maßnahme dürfte als weiterer Versuch zu werten sein, den Palästinensern in völkermörderischer Absicht die Lebensbedingungen zu entziehen. Die Entscheidung wurde von dem rechtsextremen israelischen Minister Amichai Chikli getroffen, der bestreitet, dass Gaza absichtlich ausgehungert wird. Israel wirft den Organisationen vor, Terroristen einzustellen und geforderte Informationen nicht geliefert zu haben. Während die UNO das Verbot scharf verurteilte, wurde es innerhalb Israels kaum diskutiert.

Mit Wirkung ab 1. März 2026 hat Israel 37 internationalen Hilfsorganisationen und ihren lokalen Zweigstellen die Arbeit im Gazastreifen und Westjordanland verboten. Diese Organisationen versorgen die Bevölkerung von Gaza, die seit 27 Monaten unter einem Völkermord leidet, mit dringend benötigten Lebensmitteln, Trinkwasser, Medikamenten und Unterkünften. Artikel II der UN-Konvention zur Verhütung und Bestrafung des Völkermordes umfasst fünf Handlungen, die als Völkermord gelten, wenn sie in der Absicht begangen werden, „eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“, darunter „die vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen“. Israel hat bereits die UNRWA (BIP-Aktuell #324) verboten und verbietet nun auch anderen Organisationen die Bereitstellung notwendiger humanitärer Hilfe. Es spricht alles dafür, dass dies ein weiterer Versuch ist, den Palästinensern im Gazastreifen und Westjordanland humane Lebensbedingungen zu verweigern, um die physische Vernichtung der Bevölkerung im Gazastreifen herbeizuführen…

Vollständiger Beitrag – BIP-Aktuell #379 – 12.01.2026