Keine Belege
Entgegen der auch in der Bundesrepublik verbreiteten Lesart steht die Parole »From the River to the Sea« nicht für eine Vernichtungsabsicht gegenüber Juden, sondern betont die demokratischen Rechte der Palästinenser.
Nach dem Angriff der Hamas vom 7. Oktober 2023 verbot die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser nicht nur die Hamas und die Gefangenenhilfsorganisation Samidoun, sondern auch die Parole »Vom Fluss bis zum Meer« in sämtlichen Sprachen. Die Argumentation lautet: Die Parole sei ein Kennzeichen der beiden verbotenen Organisationen. Wer »From the River to the Sea – Palestine Will Be Free!« ruft, bekenne sich direkt oder indirekt zu diesen.
Ob die Parole im Sinne des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen (Paragraph 86a StGB) strafbar ist oder nicht, wird seitdem von den Gerichten in der Bundesrepublik sehr unterschiedlich beurteilt. Während etwa der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in Anlehnung an die Rechtsprechung vor dem 7. Oktober 2023 und vor dem Verbot durch das Innenministerium nicht generell von einer Strafbarkeit ausgeht, hält das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen die Parole unter Verweis auf die vermeintliche Hamas-Verbindung für »voraussichtlich strafbar«. Seit dem Verbot ist es bundesweit zu zahlreichen Verfahren gekommen, bei denen die Richterinnen und Richter durchaus unterschiedlich geurteilt haben. Es ist jedoch eine klare Tendenz erkennbar, die Parole als strafbar zu verfolgen…
Vollständiger Beitrag – junge Welt (jW) – 09.01.2026

