„Das Völkerrecht ist kein Wunschkonzert von Professoren“
Der Angriff der USA und Israel ist eindeutig völkerrechtswidrig, sagt Kai Ambos. Das kann auch Merz in Schwierigkeiten bringen.
Stefan Reinecke interviewed Kai Ambos
taz: Herr Ambos, die USA und Israel greifen seit Samstag den Iran militärisch an. Ist das völkerrechtlich gesehen legal?
Kai Ambos: Nein. Es gibt nur zwei Ausnahmen beim Gewaltverbot. Entweder der UN-Sicherheitsrat genehmigt den Militäreinsatz, oder ein Staat verteidigt sich gegen einen bewaffneten Angriff. Beides ist beim Angriff der USA und Israels nicht der Fall.
taz: Der israelische Ministerpräsident Netanjahu behauptet, dieser Krieg sei ein Präventivschlag gegen das iranische Atomprogramm. US-Präsident Trump spricht von iranischen Langstreckenraketen, die die USA bedrohen könnten. Haben diese Rechtfertigungen rechtliche Relevanz?
Ambos: Nach dem Zwölf-Tage-Krieg 2025 hat die US-Regierung behauptet, das iranische Atomprogramm sei ganz zerstört oder extrem zurückgeworfen. Insofern irritieren diese Behauptungen. Selbst wenn wir eine Restgefahr unterstellen, die vom iranischen Atomprogramm ausgeht, rechtfertigt diese nicht diesen Krieg. Laut Artikel 51 der UN-Charta, der das Recht auf Selbstverteidigung formuliert, muss ein bewaffneter Angriff vorliegen. So wie der russische Überfall auf die Ukraine 2022…
Vollständiger Beitrag – taz – 4. März 2026

