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Aktuelles zu Gaza

Deutschland hat selbst Völkermord begangen und verteidigt Israel jetzt in Den Haag

Deutschland unterstützt Israels Verteidigung vor dem Internationalen Gerichtshof

BIP-Aktuell #288

  1. Deutschland hat selbst Völkermord begangen und verteidigt ihn jetzt
  2. Wenn es sich nicht um einen Völkermord in Gaza handelt, was ist es dann?

Die deutsche Regierung stellt sich beim Internationalen Gerichtshof (IGH) gegen Südafrika und verteidigt Israel damit gegen den Vorwurf des Völkermordes. Die Nichteinhaltung der internationalen Konvention zur Verhinderung von Völkermord durch Deutschland, einem Land, das im 20. Jahrhundert Völkermord an mehreren Völkern begangen hat, rief heftige Kritik aus Namibia, Bosnien, Frankreich und Palästina hervor.

Am 11. Januar begründete Südafrika in Den Haag seine Klage gegen den Staat Israel, und am 12. Januar gab Israel seine Antwort. Die Bedeutung dieses Falles wurde in BIP-Aktuell 287 erörtert. Kurz nach der Klage Südafrikas vor dem Gerichtshof erklärte die deutsche Regierung, dass sie beabsichtigt, in dem Gerichtsverfahren Israel zu verteidigen mit der Begründung,  Israel habe im Gazastreifen kein Verbrechen des Völkermords  begangen (siehe BIP-Aktuell #285).

Der Zeitpunkt der deutschen Erklärung ist wichtig. Indem Deutschland seine einseitige Unterstützung für Israel nach dem Plädoyer der israelischen Anwälte vortrug, unterstützt es deren Erklärung. Israel behauptet, dass die Aufrufe zur Vernichtung der Zivilbevölkerung in Gaza nicht als Aufrufe zum Völkermord gelten können, weil sie in der Hitze des Gefechts geäußert wurden. Israel habe sich nicht des Völkermordes schuldig gemacht, weil den Palästinensern über Twitter Anweisungen gegeben wurden, wohin sie sich begeben müssen, um zu überleben. Diese Begründung ist widersinnig, denn Israel hatte das Internet und den Strom im Gazastreifen abgeschaltet und damit den Bewohnern den Zugang zu Twitter verwehrt, die Palästinenser konnten die Anweisungen  also gar nicht erhalten haben.

Hier der vollständige Beitrag von BIP-Aktuell