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Völlig entgleist

Von Moshe Goraly

Ein Gesetz, das spaltet: Israels neue Todesstrafe ist rechtlich angreifbar, rassistisch – und ein internationales Risiko.

Das neue Gesetz zur Todesstrafe, das diese Woche in der Knesset verabschiedet wurde, dürfte vor dem Obersten Gerichtshof keinen Bestand haben. Die Liste seiner verfassungsrechtlichen Mängel ist lang; die zentralen stechen sofort ins Auge. Erstens wurde es nachlässig ausgearbeitet und ignoriert den Widerstand maßgeblicher Sicherheits- und Justizbehörden. Zweitens handelt es sich um ein rassistisches Gesetz: Für identische Taten erlaubt es die Hinrichtung palästinensischer Terroristen, nicht jedoch jüdischer. Drittens widerspricht es dem israelischen Verfassungsrecht, insbesondere dem Grundgesetz über die Menschenwürde und Freiheit, das den Schutz des Lebens – wie in entwickelten Demokratien üblich – ins Zentrum stellt. Viertens enthält das Gesetz Bestimmungen, die den Genfer Konventionen widersprechen und die an seiner Umsetzung Beteiligten – Militärkommandeure, Staatsanwälte und Richter – erheblichen internationalen Rechtsrisiken aussetzen könnten.

In der Geschichte Israels wurde die Todesstrafe bislang nur zweimal vollstreckt. Der erste Fall betraf den Ingenieur Meir Tobianski, der während des Unabhängigkeitskriegs von einem Feldgericht wegen angeblicher Kollaboration mit dem Feind hingerichtet wurde – später stellte sich seine Unschuld heraus. Im zweiten Fall wurde Adolf Eichmann nach einem eigens geschaffenen Gesetz zur Bestrafung von Nationalsozialisten und ihren Helfern zum Tode verurteilt…

Vollständiger Beitrag – IPG – 01.04.2026