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»Die Staatsräson durchknüppeln«

Die deutschen Behörden reagieren auf Palästinasolidarität mit massiver Repression – Strafverteidiger Benjamin Düsberg über die Folgen für die Bewegung

Interview: Katharina Schoenes

Regelmäßig kommt es im Zusammenhang mit pro-palästinensischen Protesten zu brutaler Polizeigewalt gegen Demonstrierende. Protestcamps werden geräumt, Versammlungen untersagt und ganze Einrichtungen geschlossen. Befeuert wird dieses Vorgehen durch mediale Diffamierungen und den pauschalen Vorwurf, es handele sich bei den Protestierenden um »gewaltbereite Antisemit*innen«. Der Berliner Strafverteidiger Benjamin Düsberg spricht im Interview darüber, wie er diese Repressionswelle wahrnimmt und welche Aussichten es gibt, sich vor Gericht dagegen zu verteidigen.

Hast du eine ungefähre Einschätzung, gegen wie viele Menschen aktuell Verfahren laufen, weil sie sich gegen den Krieg in Gaza engagieren? Und kannst du einen Einblick geben, was ihnen vorgeworfen wird?

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat dazu kürzlich Zahlen veröffentlicht. Bis Mitte Oktober 2024 gingen dort rund 3.200 Verfahren mit Bezug zu »Nahost-Demonstrationen« ein. Es dauert aber oft einige Monate, bis die Polizei die Verfahren an die Staatsanwaltschaft weitergibt. Deshalb ist anzunehmen, dass es viele weitere Verfahren gibt, die in dieser Zahl noch nicht berücksichtigt sind. Dann kommen noch Hunderte Ordnungswidrigkeitsverfahren dazu, die nicht über die Staatsanwaltschaft laufen. Da geht es um mutmaßliche Verstöße gegen das Versammlungsrecht wegen der Teilnahme an untersagten Versammlungen. Wenn man alles zusammen nimmt, ist von schätzungsweise rund 4.000 Verfahren auszugehen, was mehr als zehn Verfahren pro Tag seit dem 7. Oktober 2023 wären. Und das allein in Berlin. Für andere Städte kenne ich die Zahlen nicht, aber ich gehe davon aus, dass in Frankfurt, München, Duisburg oder Hamburg viele ähnliche Verfahren laufen. Die Vorwürfe betreffen hauptsächlich »klassische« Demonstrationsdelikte, also Widerstand oder tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte, Gefangenenbefreiung, Landfriedensbruch sowie Hausfriedensbruch bei Besetzungen an den Universitäten. Hinzu kommen, und das ist eine Besonderheit, sehr viele sogenannte Meinungsdelikte. Das betrifft zum Beispiel die Parole »From the river to the sea«…

Vollständiges Interview – analyse & kritik (ak) – 19.11.2024