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Berliner Verwaltungsgericht ordnet vorläufigen Stopp von Waffenlieferungen an


Die Bundesregierung bekommt mit ihren Kriegswaffenlieferungen an Israel ein gerichtliches Problem vor dem Berliner Verwaltungsgericht.

Eine Familie hat – unabhängig vom eingereichten Eilantrag Berliner Anwält:innen zu Waffenlieferungen an 🇮🇱 (https://shorturl.at/gnFJS) – einen Stopp von 🇩🇪Waffenlieferungen an Israel per Eilantrag beim Berliner Verwaltungsgericht gefordert & einen ersten Teilerfolg erzielt.

Bzgl. des Eilantrages VG 4 L 44/24 gegen Waffenlieferungen an Israel hat das Gericht am 26.04.2024 gegen die BuReg folgende Aufforderungen verfügt:

Die BuReg muss darstellen, nach welchen Kriterien Waffenlieferungen erfolgen, ohne dabei das Völkerrecht zu verletzen. Die BuReg soll bis zur Klärung des Sachverhaltes keine Waffenlieferungen an Israel tätigen.

Sofern 🇩🇪 bis zur Eilentscheidung in dieser Klage vom 19.02.2024 weiter Kriegswaffen an 🇮🇱liefert, wird ein Zwischenbeschluss/Hängebeschluss angedroht, der dies untersagt.

Vollständiger Beitrag
Occupied News und Beate Bahnweg – 27.04.2024