Berliner Verwaltungsgericht ordnet vorläufigen Stopp von Waffenlieferungen an
Die Bundesregierung bekommt mit ihren Kriegswaffenlieferungen an Israel ein gerichtliches Problem vor dem Berliner Verwaltungsgericht.
Eine Familie hat – unabhängig vom eingereichten Eilantrag Berliner Anwält:innen zu Waffenlieferungen an (https://shorturl.at/gnFJS) – einen Stopp von Waffenlieferungen an Israel per Eilantrag beim Berliner Verwaltungsgericht gefordert & einen ersten Teilerfolg erzielt.
Bzgl. des Eilantrages VG 4 L 44/24 gegen Waffenlieferungen an Israel hat das Gericht am 26.04.2024 gegen die BuReg folgende Aufforderungen verfügt:
Die BuReg muss darstellen, nach welchen Kriterien Waffenlieferungen erfolgen, ohne dabei das Völkerrecht zu verletzen. Die BuReg soll bis zur Klärung des Sachverhaltes keine Waffenlieferungen an Israel tätigen.
Sofern bis zur Eilentscheidung in dieser Klage vom 19.02.2024 weiter Kriegswaffen an liefert, wird ein Zwischenbeschluss/Hängebeschluss angedroht, der dies untersagt.
Vollständiger Beitrag – Occupied News und Beate Bahnweg – 27.04.2024