Offener Brief von Wissenschaftler*innen: Hessischer Gesetzentwurf zur Israel-Leugnung ist verfassungswidrig
An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte
und den Rechtsausschuss des Bundesrates und die Landesregierungen
Wir teilen die Sorge über eine Zunahme von Antisemitismus und antisemitischer Gewalt, halten aber den Entwurf für unvereinbar mit dem Grundgesetz.
1.Der Begriff der „Leugnung“ suggeriert zwar eine Parallele zur nach § 130 Abs. 3 StGB strafbaren Holocaustleugnung. Tatsächlich geht es bei der Frage nach einem Existenzrecht Israels aber nicht um eine Tatsache, sondern um eine Meinung. Die Meinungsfreiheit kann aber nach Artikel 5 Abs. 2 GG nur durch ein allgemeines Gesetz eingeschränkt werden; das Verbot einer bestimmten Meinung, wie es derEntwurf vorsieht, ist danach nicht zulässig… Offener Brief in Gänze – Völkerrechtsblog – 11.05.2026

