Wie hat das Amtsgericht den Freispruch begründet?
NRW: Aus dem »Vom Fluss bis zum Meer«-Banner der beiden Aktivisten Mitka und Ronahi sei keine Straftat abzuleiten
Interview: Leon Wystrychowski
Am 30. März sind Sie beide in einem Verfahren wegen einer Äußerung im Rahmen einer Palästina-Solidaritätskundgebung vom Amtsgericht Duisburg freigesprochen worden. Was hatte Ihnen die Staatsanwaltschaft vorgeworfen?
Mitka: Wir haben am 12. Oktober 2023 an einer Kundgebung in Solidarität mit Palästina in Duisburg teilgenommen, als Antwort auf die steigende Aggression seitens Israels im Gazastreifen. Es bahnte sich eine humanitäre Krise an, und der Genozid an den Palästinensern begann. Ronahi und mir wurde vorgeworfen, die Ermordung ziviler israelischer Staatsbürger »belohnt und gebilligt« zu haben. Dieser Vorwurf wurde im Oktober 2023 nicht nur gegen uns, sondern massenhaft und deutschlandweit von den Behörden erhoben. Wir erhielten die Anzeige, weil wir ein Banner mit der Aufschrift: »Vom Fluss bis zum Meer: Freiheit für Palästina. Von Deutschland bis Gaza: Frauen in den Aufstand« trugen.
Wie haben Sie beziehungsweise Ihre Anwälte dagegen argumentiert? Wie hat das Gericht den Freispruch begründet?
Ronahi: Unsere Verteidiger zählten die Kriegsverbrechen Israels gegen das palästinensische Volk auf, die zwischen dem 7. und 12. Oktober begangen worden waren, um die Legitimität unseres Protests zu untermauern: das Abschneiden von Strom und Wasser in Gaza, Vorbereitungen einer Bodenoffensive, gezielte Lebensmittelknappheit. Während bereits am 7. und 8. Oktober mehr Palästinenser als Israelis getötet wurden, stieg die Zahl der Ermordeten in Gaza innerhalb weniger Tage auf mehrere tausend und noch mehr Verletzte an. Unser Protest kam nicht aus dem Nichts und war schon gar keine blinde »Belohnung« oder »Billigung«, sondern ein Aufschrei gegen einen hochgerüsteten, zionistischen Staat, der nur auf einen Vorwand gewartet hat, die Auslöschung der Palästinenser wieder stärker zu forcieren und das eigene Territorium auszuweiten.
Die Richterin sprach uns frei, weil aus dem Spruch auf dem Banner keine Straftat abzuleiten ist. Sie erkannte darüber hinaus an, dass wir als Frauen für Frauen auf der Straße waren und unsere politischen Absichten positiv auszulegen sind…
Vollständiger Beitrag – junge Welt – 10.04.2026

