Dialektik des Sonderrechts
Zum Gesetzentwurf einer Strafvorschrift gegen die „Leugnung des Existenzrechts Israels“
von FLORIAN MEINEL
Am Jahrestag der bedingungslosen Kapitulation lag dem Bundesrat heute zur ersten Beratung ein Gesetzentwurf vor, der Äußerungen über Israel nach neuen Gesichtspunkten unter Strafe stellen soll. Die Initiative der hessischen Landesregierung sieht einen neuen Straftatbestand der „Leugnung des Existenzrechts“ vor. Bestraft werden soll demnach, wer „in einer Weise, die geeignet ist, die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern, öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnet oder zur Beseitigung des Staates Israel aufruft.“ Es ist nicht der erste Versuch, einen derartigen Tatbestand zu schaffen, wohl zuerst angestoßen vom prozionistischen Tikvah-Institut. Vor zwei Jahren scheiterte ein ähnlicher Gesetzesvorschlag, auch aus Hessen, maßgeblich am Widerstand von ideologisch unverdächtigen Juristen; gescheitert ist zuletzt in Frankreich die ganz ähnlich gebaute, immerhin noch (wie auch der Vorschlag des Tikvah-Instituts) formal abstrakt formulierte („provocation à la destruction ou à la négation d’un État“) Loi Yadan…
Vollständiger Beitrag – Verfassungsblog – 08.05.2026
Also available in English The Dialectic of Viewpoint Discrimination

