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Landgericht Stuttgart setzt Prozess unter menschenrechtswidrigen Bedingungen fort und unterbricht die Angeklagten bei ihren Einlassungen +++ Fortsetzung am 29.05.2026

Published: 2026-05-23
Updated: 2026-05-23

PRESSEMITTEILUNG 22.05.2026
Verteidigungsteam der „Ulm 5“

Heute, am 22.05.2026 hat der vierte Verhandlungstag in der Sache der „Ulm 5“ vor dem Landgericht Stuttgart stattgefunden. Die Umstände des Verfahrens verstoßen weiterhin gegen die Unschuldsvermutung. Die Angeklagten werden ungeachtet der Kritik weiterhin mit Handschellen vorgeführt und müssen die Verhandlung in einer gläsernen Zelle verfolgen. Der Zuschauerraum wird bewacht von acht Justizbeamten, die teilweise von Beginn an den Knöcheln verstärkte Lederhandschuhe trugen – eine nicht gerade subtile Gewaltandrohung für den Fall von Störungen. Ein einschüchterndes Bild, was keine:r der Verteidiger:innen so bisher erlebt hat. Die Besucher mussten sich teilweise mit den Händen an der Wand aufstellen, um kontrolliert zu werden, mehrfach wurden Personen bei Kontrollen auch im Intimbereich kontrolliert – ohne dass es bisher zu nennenswerten Störungen im Prozess gekommen wäre.

Anträge auf Änderung der Sitzordnung nahm die Vorsitzende erstmals am heutigen vierten Verhandlungstag zumindest entgegen, nur um dann zu verkünden, dass sie darüber nächste Woche entscheiden würde. Als die Verteidigung eine Protokollkraft beantragte, um das im Verfahren Gesagte korrekt zu dokumentieren, wurde dies von der Vorsitzenden Richterin ohne vernünftige Argumente abgelehnt und diese Entscheidung von der Kammer bestätigt…

Pressemitteilung in Gänze – Ulm5 – 23.05.2026