Schluss mit der Kriminalisierung der BDS-Bewegung!
BDS Berlin ruft auf zur
Kundgebung vor dem Deutschen Bundestag
am Freitag, den 31.01.2020 um 16:00 Uhr
An den Deutschen Bundestag:
Schluss mit der Kriminalisierung der BDS-Bewegung!
Mehr als ein halbes Jahr nach der Willensbekundung des Deutschen Bundestags gegen die internationale BDS-Bewegung fordern wir die Abgeordneten des Deutschen Bundestages erneut auf, die Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Übereinstimmung mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union auch im Hinblick auf BDS-Aktionen zu schützen und den Anti-BDS-Beschluss vom Mai 2019 aufzuheben.
BDS Berlin äußerte sich zum Anti-BDS-Beschluss des deutschen Bundestages folgendermaßen:
Der 17. Mai 2019 war ein dunkler Tag für die Meinungsfreiheit in Deutschland und bedeutet für den deutschen Bundestag ein historisches Tief. Alle politischen Parteien des Parlaments haben Absichtserklärungen eingebracht, mit denen der Versuch unternommen wird, die vom Staat Israel begangenen Verbrechen zu legitimieren, darunter auch das der Apartheid – ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Ganz besonders unsäglich ist der Umstand, dass dabei zur Rechtfertigung der „Kampf gegen Antisemitismus“ bemüht wird.
Die palästinensisch geführte BDS-Kampagne, gegen die sich die Erklärungen richten, hat das Internationale Recht und die universellen Prinzipien der Menschenrechte zur Grundlage. Sie fordert Freiheit für die Palästinenser*innen, die unter militärischer Besatzung leben, Gleichheit für die Palästinenser*innen unter dem israelischen Apartheidregime und Gerechtigkeit für die palästinensischen Flüchtlinge, die seit siebzig Jahren im erzwungenen Exil leben.
Diese Forderungen nach Gleichheit, Freiheit und Gerechtigkeit sind die Grundlage jedes gesellschaftlichen Zusammenlebens. Insofern ist es bestürzend zu erleben, dass der gesamte Deutsche Bundestag sich von diesen Werten distanziert und sie für illegitim erklärt hat.
Als Kampagne, die für Gleichheit, Freiheit und Gerechtigkeit einsteht, richtet sich BDS unbedingt gegen alle Formen des Rassismus einschließlich des Antisemitismus. Die Vorstellung, dass es nur eine Gruppe von Menschen verdient, als freie und gleiche zu leben, während eine andere, in diesem Fall die Palästinenser*innen, dazu verurteilt sind, ihre Leben im Zustand der Unterdrückung und Rechtlosigkeit zu fristen – das ist der Inbegriff von Rassismus oder gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit.
Es ist für die deutschen Parteien und Institutionen nicht zu spät, was sie nicht müde werden als ihr Anliegen zu proklamieren, auch tatsächlich zu tun: die Grundsätze des Internationalen Rechts anerkennen und die Meinungsfreiheit schützen.
Nach der ersten großen Kundgebung am 28. Juni 2019 stehen wir heute wieder vor dem Bundestag, um die gewählten Abgeordneten nicht nur daran zu erinnern, dass auch sie internationalem Recht und den universellen Menschenrechte verpflichtet sind, sondern auch daran, dass Palästinenser*innen die gleichen Rechte zustehen wie allen anderen Menschen auch.
Kommt zahlreich zur Kundgebung
am Freitag, den 31. Januar 2020 um 16:00 Uhr
vor dem Deutschen Bundestag!
Erklärung zum Beschluss des Deutschen Bundestages: „BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“
Statement on the decision of the German Bundestag: “Resolutely countering the BDS movement – fighting antisemitism”
Declaración sobre la decisión del Bundestag: “Resolución contra el Movimiento BDS – luchando contra el antisemitismo”