Aktuelle Veranstaltungen, Aktionen und Kampagnen zu Palästina

Veranstaltungen

Oldenburg: Mo 12.06.2017 Palästinas Leiden und wie die Ungerechtigkeit gestoppt werden kann

Wann:
Montag, 12. Juni 2017
19 Uhr

Wo: Kulturzentrum PFL, Peterstraße 3, 26121 Oldenburg
Die Stadt entzieht Räumlichkeit aus Angst vor Gewalt, wie es heißt!!!

 

 

In der Reihe “Öffentliches Nachdenken” lädt der Förderverein internationales Fluchtmuseum zu zwei Veranstaltungen mit Beiträgen zur Kampagne Boycott, Divestment and Sanctions und zur aktuellen Diskussion zum Thema Palästina und Israel ein.

Der Verein kommt damit einem starken Informationsbedürfnis seitens einiger Oldenburger Vereine und Initiativen, deren Mitgliedern und vieler nicht-organisierter Oldenburger Einwohner_innen nach, das bisher nicht oder nur unter klandestinen Bedingungen befriedigt werden konnte.

“Palästinas Leiden und wie die Ungerechtigkeit gestoppt werden kann”

Referenten: M. Abusalama und R. Barkan

M. Abusalama stammt aus Gaza in Palästina, hat internationale und deutsche Politik studiert und bereits an vielen Orten international zum Thema referiert. R.Barkan ist ein israelischer Aktivist, Wehrdienstverweigerer und Mitbegründer von “Boycott from Within”, einer Gruppe von Israelis, die den BDS-Aufruf der Palästinenser_innen unterstützen. Auch er hat bereits weltweit zum Thema vorgetragen.

Die Vorträge werden auf Englisch gehalten und übersetzt.

Für die Veranstaltung wird ein Eintritt von 3 Euro erhoben.

Veranstaltungsflyer


Die zweite Veranstaltung zu  “Israels Rüstungsindustrie” mit Shir Hever als Referenten findet am Mittwoch, 14. Juni 2017, 19 Uhr statt, ebenfalls im Kulturzentrum PFL , Peterstraße 3, 26121 Oldenburg


Wir wünschen und erwarten für die Veranstaltungen eine offene und respektvolle Diskussionskultur. Sachliche Nachfragen, Argumente und Gegenargumente nach den Referaten sind ausdrücklich erwünscht. Aggressives Redeverhalten Redeverhalten, Zwischenrufe, weitschweifige Ko-Referate und diskriminierende Äußerungen etc. sind ausdrücklich nicht erwünscht. Der Veranstalter behält sich vor, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und Störer_innen, die entsprechend auffalen sollten und auf Ermahnungen nicht reagieren von der Veranstaltung auszuschließen.