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Warum wird in Stammheim verhandelt?

Im »Ulm 5«-Prozess wird versucht, politischen Protest exemplarisch zu kriminalisieren, sagt Nina Onèr, Rechtsanwältin, verteidigt eine Aktivistin der »Ulm 5«
Interview: Paul Neumann

Sie behaupten, dass die »Ulm 5«, also fünf der Personen, die Anfang September in eine Niederlassung des israelischen Rüstungskonzerns Elbit Systems in Ulm eingedrungen sind, gerechtfertigte Nothilfe geleistet haben. Was bedeutet das juristisch?
Die Verteidigung wird argumentieren, dass ein rechtfertigender Notstand vorlag. Elbit Systems ist in den Genozid in Gaza verstrickt. Durch dessen Duldung missachtet die Bundesregierung ihre völkerrechtlichen Pflichten. Es wird im Prozess herauszuarbeiten sein, dass die Aktion ein finales Mittel zum Protest gegen diese Duldung war. Wir sehen die Generalstaatsanwaltschaft in der Pflicht, in diese Richtung zu ermitteln. Da Unternehmen wie Elbit Systems kaum freiwillig offenlegen, wie genau ihre »combat proven« (im Kampf bewährten, jW) Waffen eben »combat proven« werden, müsste die Justiz auch diese Fakten ermitteln. Dass dies unterbleibt, erschwert die Verteidigung ungemein.

Sie bezeichnen das Verfahren als einen Versuch, politischen Protest exemplarisch zu kriminalisieren. Welche Rolle spielt dabei der Verhandlungsort Stammheim?

Die Wahl Stammheims ist absolut politisch motiviert und zieht sich wie ein roter Faden durch das Verfahren. Die historische Bedeutung dieses Ortes passt genau in das Muster der Kriminalisierung. Schon die Überstellungen der Mandanten durch die Polizei, bei denen die JVA von maskierten SEK-Einheiten umstellt war, erinnerten an inszenierte Vorführungen in den USA, etwa bei Luigi Mangione. Stammheim wurde dabei ganz gezielt gewählt. Da die Räume dort nicht früher frei sind, spielt auch eine Rolle bei der späten Terminierung des Prozesses. Zudem müssen wir für die Verhandlungstage zwei- bis dreimal pro Woche dorthin fahren, was die Arbeit der Verteidigung abermals erschwert…

Vollständiger Beitrag – junge Welt – 31.01.2026