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Bundesverfassungsgericht weist Verfassungsbeschwerde gegen deutsche Rüstungsexporte nach Israel ab

ECCHR kritisiert Entscheidung als Rückschlag für Rechtsschutz von Zivilist*innen
12.02.2026

Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Verfassungsbeschwerde eines im Gazastreifen lebenden Palästinensers gegen deutsche Rüstungsexporte nach Israel abgewiesen. Damit greift auch das Bundesverfassungsgericht nicht ein, um Menschen, deren Leben durch deutsche Rüstungsexporte gefährdet ist, effektiven Rechtsschutz zu gewähren. Zwar erkennt das Gericht an, dass das Grundgesetz den deutschen Staat verpflichtet, Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht zu schützen. Zugleich stellt es jedoch heraus, dass daraus in der Regel kein individueller Anspruch Betroffener auf konkrete staatliche Maßnahmen folgt.

Das Bundesverfassungsgericht sagt im Kern: Schutzpflichten gibt es zwar, aber einzelne Betroffene können daraus in der Regel keinen Anspruch auf konkrete Maßnahmen ableiten. In der Praxis bedeutet das: Selbst wenn Entscheidungen der Bundesregierung Menschenleben gefährden oder dazu beitragen können, gibt es für die Betroffenen keinen effektiven Rechtsschutz. Damit bliebe staatliches Handeln in diesem hochsensiblen Bereich faktisch gerichtsfrei. Das ist aus Sicht des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) eine massive Schwächung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz. Für Menschen, deren Leben von deutschen Rüstungsexporten bedroht ist, bleibt damit der Zugang zu Gerichten weiterhin versperrt, und die völkerrechtswidrige Auslieferung von Rüstungsgütern, die die Zivilbevölkerung in Gaza gefährden, weiter möglich.

Wenn ein Schutzsystem existiert, aber offensichtlich nicht verhindert, dass Waffen oder zentrale Komponenten von Israel trotz massiver ziviler Opfer und systematischer Völkerrechtsverbrechen eingesetzt werden können, dann genügt es nicht, einfach auf die Existenz dieses Systems zu verweisen. Rechtsschutz bedeutet doch gerade, staatliche Entscheidungen überprüfen zu können, wenn dieses System versagt…
Hier die Pressemitteilung in Gänze
German Federal Constitutional Court dismisses constitutional complaint against arms exports to Israel
Zivi­listen können nicht gegen Waf­fen­ex­porte an Israel klagen