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	<title>Presseerklärung-Archiv - Palästina-Solidarität</title>
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	<description>Aktuelle Veranstaltungen, Aktionen und Kampagnen zu Palästina</description>
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	<title>Presseerklärung-Archiv - Palästina-Solidarität</title>
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	<item>
		<title>Pressemitteiling des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg: Keine Klagemöglichkeit gegen den BDS-Beschluss des Bundestages vor den Verwaltungsgerichten</title>
		<link>https://palaestina-solidaritaet.de/pressemitteiling-des-oberverwaltungsgerichts-berlin-brandenburg-bt3p-anti-bds-beschluss-des-deutschen-bundestages-vom-17-05-2019/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Doris]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 16 Jun 2023 20:44:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Presseerklärung]]></category>
		<category><![CDATA[#BT3P]]></category>
		<category><![CDATA[Anti-BDS-Beschluss des Deutschen Bundestages]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Keine Klagemöglichkeit gegen den BDS-Beschluss des Bundestages vor den Verwaltungsgerichten – 16/23 Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Berufungsverfahren entschieden,</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://palaestina-solidaritaet.de/pressemitteiling-des-oberverwaltungsgerichts-berlin-brandenburg-bt3p-anti-bds-beschluss-des-deutschen-bundestages-vom-17-05-2019/">Pressemitteiling des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg: Keine Klagemöglichkeit gegen den BDS-Beschluss des Bundestages vor den Verwaltungsgerichten</a> erschien zuerst auf <a href="https://palaestina-solidaritaet.de">Palästina-Solidarität</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Keine Klagemöglichkeit gegen den BDS-Beschluss des Bundestages vor den Verwaltungsgerichten – 16/23</p>
<p>Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem Berufungsverfahren entschieden, dass der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 17. Mai 2019 mit dem Titel „Der <span class="caps">BDS</span>-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“ nicht von den Verwaltungsgerichten überprüft werden kann&#8230;</p>
<p>Urteil vom 16. Juni 2023 – <span class="caps">OVG</span> 3 B 44/21 &#8211; </p>
<p><a href="https://www.berlin.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2023/pressemitteilung.1335578.php" target="_blank" rel="noopener"><strong>Hier die vollständige Pressemitteilung</strong></a> des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg<br /><a href="https://www.bt3p.org/de/bt3p-news/ovg-urteil" target="_blank" rel="noopener">PRESSEMITTEILUNG der BT3P</a>: Keine Entscheidung über den Anti-BDS-Beschluss des Bundestages. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erklärt sich für die Klage der BT3P unzuständig.<br />Siehe auch <br /><a href="https://www.evangelisch.de/inhalte/217537/16-06-2023/gericht-nur-karlsruhe-kann-bds-bundestagsbeschluss-ueberpruefen" target="_blank" rel="noopener"><strong>Gericht: Nur Karlsruhe kann BDS-Bundestagsbeschluss überprüfen</strong></a> &#8211; evangelisch.de<br /><a href="https://www.zeit.de/news/2023-06/16/bds-klage-gegen-bundestagsbeschluss-ohne-erfolg?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F" target="_blank" rel="noopener"><strong>BDS-Klage gegen Bundestagsbeschluss ohne Erfolg</strong></a> &#8211; ZEIT ONLINE</p>
<p class="entry-title"> </p>
<p> </p>
<p> </p>
<p> </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://palaestina-solidaritaet.de/pressemitteiling-des-oberverwaltungsgerichts-berlin-brandenburg-bt3p-anti-bds-beschluss-des-deutschen-bundestages-vom-17-05-2019/">Pressemitteiling des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg: Keine Klagemöglichkeit gegen den BDS-Beschluss des Bundestages vor den Verwaltungsgerichten</a> erschien zuerst auf <a href="https://palaestina-solidaritaet.de">Palästina-Solidarität</a>.</p>
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		<item>
		<title>Themenbezogene Widmungsbeschränkung verletzt Meinungsfreiheit</title>
		<link>https://palaestina-solidaritaet.de/themenbezogene-widmungsbeschraenkung-verletzt-meinungsfreiheit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Doris]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 20 Jan 2022 20:52:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Presseerklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesverwaltungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Grundrecht der Meinungsfreiheit]]></category>
		<category><![CDATA[Stadtrat München]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bundesverwaltungsgericht Pressemitteilung Nr. 6/2022 vom 20.01.2022 Die Beschränkung des Widmungsumfangs einer kommunalen öffentlichen Einrichtung, die deren Nutzung allein aufgrund der</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://palaestina-solidaritaet.de/themenbezogene-widmungsbeschraenkung-verletzt-meinungsfreiheit/">Themenbezogene Widmungsbeschränkung verletzt Meinungsfreiheit</a> erschien zuerst auf <a href="https://palaestina-solidaritaet.de">Palästina-Solidarität</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Bundesverwaltungsgericht</strong></p>
<p class="h1"><strong>Pressemitteilung Nr. 6/2022 vom 20.01.2022</strong></p>
<p>Die Beschränkung des Widmungsumfangs einer kommunalen öffentlichen Einrichtung, die deren Nutzung allein aufgrund der Befassung mit einem bestimmten Thema ausschließt, verletzt das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.</p>
<div class="tzData">
<p>Der Kläger beantragte die Überlassung eines städtischen Veranstaltungssaales um dort eine Podiumsdiskussion zum Thema &#8222;Wie sehr schränkt München die Meinungsfreiheit ein? &#8211; Der Stadtratsbeschluss vom 13. Dezember 2017 und seine Folgen&#8220; durchzuführen. Nach diesem Beschluss dürfen für Veranstaltungen, die sich mit den Inhalten, Themen und Zielen der sogenannten BDS-Kampagne (&#8222;Boycott, Divestment and Sanctions&#8220;) befassen, diese unterstützen, diese verfolgen oder für diese werben, keine städtischen Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Der Begründung zufolge sollen städtische Räume nicht für eine Unterstützung der Kampagne genutzt werden; schon die Befassung mit ihr wird ausgeschlossen um Umgehungen zu verhindern. Der Antrag des Klägers wurde unter Bezugnahme hierauf abgelehnt. Seine daraufhin erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht abgewiesen. Der Verwaltungsgerichtshof hat das erstinstanzliche Urteil geändert und die Beklagte verpflichtet, dem Antrag des Klägers zu entsprechen.</p>
</div>
<div class="tzData">
<p>Die Revision der Beklagten hatte keinen Erfolg. Der kommunalrechtliche Anspruch der Gemeindeangehörigen, die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde zu benutzen, besteht nur im Rahmen der von der Gemeinde für die jeweilige öffentliche Einrichtung festgelegten Widmung. Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts schloss die Widmung des Saals kommunalpolitische Diskussionsveranstaltungen ein. Den Stadtratsbeschluss der Beklagten hat das Berufungsgericht revisionsrechtlich fehlerfrei als nachträgliche Beschränkung des Widmungsumfangs eingeordnet. Diese ist rechtswidrig und unwirksam, weil sie das Grundrecht der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) verletzt.</p>
</div>
<div class="tzData">
<p>Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistet jedermann das Recht, seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten. Der Stadtratsbeschluss greift in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit ein, weil er eine nachteilige Rechtsfolge &#8211; den Ausschluss von der Benutzung öffentlicher Einrichtungen &#8211; an die zu erwartende Kundgabe von Meinungen zur BDS-Kampagne oder zu deren Inhalten, Zielen und Themen knüpft. Die darin liegende Beschränkung der Meinungsfreiheit ist verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt. Das Grundrecht der Meinungsfreiheit unterliegt den Grenzen der allgemeinen Gesetze (Art. 5 Abs. 2 GG). Der Stadtratsbeschluss ist schon kein Rechtssatz. Er trifft auch keine in diesem Sinne allgemeine Regelung. Der Beschluss ist nicht meinungsneutral. Er ist auch nicht mit dem Schutz von Rechtsgütern zu rechtfertigen, die schlechthin ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung zu schützen sind. Das ist der Fall, wenn Meinungsäußerungen die geistige Sphäre des Für-richtig-Haltens verlassen und in Rechtsgutverletzungen oder erkennbar in Gefährdungslagen umschlagen, weil sie die Friedlichkeit der öffentlichen Auseinandersetzung gefährden und so den Übergang zu Aggression und Rechtsbruch markieren. Nach den Tatsachenfeststellungen des Berufungsurteils ist dies bei der vom Kläger geplanten Veranstaltung nicht zu erwarten.</p>
</div>
<p><strong><a href="https://www.bverwg.de/de/pm/2022/6?fbclid=IwAR39PG1JrylkMsurFrrmoDl4cI654idW4tL2C9VL74cwHhhYz6g0xlsFEyA" target="_blank" rel="noreferrer noopener">BVerwG 8 C 35.20 &#8211; Urteil vom 20. Januar 2022</a><br /></strong></p>
<p class="entry-title subheadline fusion-responsive-typography-calculated" data-fontsize="22" data-lineheight="26.4px">Siehe auch: <a href="https://verfassungsblog.de/ein-raum-fur-den-freien-diskurs/" target="_blank" rel="noopener">Ein Raum für den freien Diskurs &#8211; Das Bundesverwaltungsgericht, die Meinungsfreiheit und die BDS-Debatte </a></p>
<hr />
<p><strong>Was im Vorfeld zu dieser Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwg) geschah:<br /></strong></p>
<p><strong>18. November 2020: </strong><a href="https://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/pressemitteilung_bds.pdf" target="_blank" rel="noopener">Bayerischer Verwaltungsgerichthof</a> &#8211; Pressemitteilung: <span id="page3R_mcid0" class="markedContent"><span dir="ltr" role="presentation">Landeshauptstadt München muss Veranstaltungssaal</span> <span dir="ltr" role="presentation">für</span><br /><span dir="ltr" role="presentation">BDS-Podiumsdiskussion zur Verfügung stellen / <a href="https://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/4_b_19-1358_bds.pdf" target="_blank" rel="noopener">Urteil</a></span></span></p>
<p><strong>12. Dezember 2018</strong>: <a href="https://bibjetzt.files.wordpress.com/2019/02/urteil-vg-mucc88nchen-_02.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bayerisches Verwaltungsgericht München</a> weist Klage gegen Raumverweigerung zur Durchführung einer Diskussionsveranstaltung ab ( siehe dazu auch <a href="https://www.lebenshaus-alb.de/magazin/012078.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Berufung gegen Urteil des Verwaltungsgerichts München beantragt</a></p>
<p><strong>13. Dezember 2017</strong>: Beschluss der Vollversammlung des Münchner Stadtrates: <a href="https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/4776638.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Gegen jeden Antisemitismus! – Keine Zusammenarbeit mit der antisemitischen BDS-Bewegung („boykott, divestment and sanctions“)</a> – <a href="https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/4760943.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Antrag</a> vom 6.12. 2017 angenommen</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://palaestina-solidaritaet.de/themenbezogene-widmungsbeschraenkung-verletzt-meinungsfreiheit/">Themenbezogene Widmungsbeschränkung verletzt Meinungsfreiheit</a> erschien zuerst auf <a href="https://palaestina-solidaritaet.de">Palästina-Solidarität</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>pax christi: Gegen Kriminalisierung von Zivilgesellschaft</title>
		<link>https://palaestina-solidaritaet.de/pax-christi-gegen-kriminalisierung-von-zivilgesellschaft/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Doris]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Oct 2021 11:32:20 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Presseerklärung]]></category>
		<category><![CDATA[israelisches Verteidigungsministerium]]></category>
		<category><![CDATA[Menschenrechtsarbeit]]></category>
		<category><![CDATA[pax christi]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>26. Okt 2021 Neuer Militärbefehl in Israel kriminalisiert palästinensische Menschenrechtsarbeit pax christi fordert die Bundesregierung auf, sich bei der israelischen</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://palaestina-solidaritaet.de/pax-christi-gegen-kriminalisierung-von-zivilgesellschaft/">pax christi: Gegen Kriminalisierung von Zivilgesellschaft</a> erschien zuerst auf <a href="https://palaestina-solidaritaet.de">Palästina-Solidarität</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p class="date">26. Okt 2021</p>
<p class="teaser">Neuer Militärbefehl in Israel kriminalisiert palästinensische Menschenrechtsarbeit</p>
<div><b>pax christi fordert die Bundesregierung auf, sich bei der israelischen Regierung für palästinensische Menschenrechtsorganisationen einzusetzen.</b></div>
<div>&nbsp;</div>
<div>Die deutsche Sektion der internationalen katholischen Friedensbewegung pax christi verurteilt scharf die Klassifizierung von sechs palästinensischen Menschenrechtsorganisationen als „terroristische Organisationen“ und sieht darin den Versuch einer Kriminalisierung der Menschenrechtsarbeit in den von Israel seit 1967 besetzten palästinensischen Gebieten. pax christi fordert die Bundesregierung auf, bei der israelischen Regierung die sofortige Rehabilitierung dieser Organisationen zu verlangen. Durch einen Militärbefehl des israelischen Verteidigungsministeriums vom 22. Oktober wurden Al-Haq, Addameer, Defense for Children International-Palestine, das Bisan Center for Research and Development sowie die Organisationen Union of Palestinian Women&#8217;s Committees und Union of Agricultural Work Committees als „terroristische Organisationen“ gekennzeichnet&#8230;</div>
<div>&nbsp;</div>
<div><a href="https://www.paxchristi.de/meldungen/view/5246735450374144/Gegen%20Kriminalisierung%20von%20Zivilgesellschaft" target="_blank" rel="noopener">Vollständige Pressemitteilung</a></div>
<p>Der Beitrag <a href="https://palaestina-solidaritaet.de/pax-christi-gegen-kriminalisierung-von-zivilgesellschaft/">pax christi: Gegen Kriminalisierung von Zivilgesellschaft</a> erschien zuerst auf <a href="https://palaestina-solidaritaet.de">Palästina-Solidarität</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Pressemitteilung: Gericht weist Klage gegen den Anti-BDS-Beschluss des Bundestages ab. Die Initiative BT3P kündigt Berufung gegen das Urteil an</title>
		<link>https://palaestina-solidaritaet.de/pressemitteilung-gericht-weist-klage-gegen-den-anti-bds-beschluss-des-bundestages-ab-die-initiative-bt3p-kuendigt-berufung-gegen-das-urteil-an/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Doris]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 08 Oct 2021 07:57:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[IHRA]]></category>
		<category><![CDATA[Presseerklärung]]></category>
		<category><![CDATA[BT3P]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am Berliner Verwaltungsgericht fand am 7. Oktober 2021 die mündliche Verhandlung in erster Instanz zur Klage der palästinensisch-jüdisch-deutschen Initiative Bundestag</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://palaestina-solidaritaet.de/pressemitteilung-gericht-weist-klage-gegen-den-anti-bds-beschluss-des-bundestages-ab-die-initiative-bt3p-kuendigt-berufung-gegen-das-urteil-an/">Pressemitteilung: Gericht weist Klage gegen den Anti-BDS-Beschluss des Bundestages ab. Die Initiative BT3P kündigt Berufung gegen das Urteil an</a> erschien zuerst auf <a href="https://palaestina-solidaritaet.de">Palästina-Solidarität</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Am Berliner Verwaltungsgericht fand am 7. Oktober 2021 die mündliche Verhandlung in erster Instanz zur Klage der palästinensisch-jüdisch-deutschen Initiative Bundestag 3 für Palästina (BT3P) gegen den Anti-BDS-Beschluss des Deutschen Bundestags vom 17. Mai 2019 statt. Das juristische Ziel der BT3P ist es, die Nichtigkeit und Feststellung der Rechtswidrigkeit des Anti-BDS-Beschluss zu erreichen.</p>
<p>Die BT3P machten vor dem Gericht klar, dass ihre Menschenrechtsarbeit für Palästinenserinnen und Palästinenser nicht vom Bundestag als „antisemitisch“ diffamiert werden darf. Der Einsatz für gleiche Rechte für alle Menschen in Palästina und Israel kann nicht „antisemitisch“ sein. In Frankfurt am Main und München wurde den BT3P wegen des Bundestagsbeschluss Räume entzogen und sie als antisemitisch diffamiert. 240 Wissenschaftler*innen haben den Bundestagsbeschluss kritisiert, weil die BDS-Bewegung nicht als &#8222;antisemitisch&#8220; bewertet werden könne und der Beschluss nur die illegale israelische Besatzung unterstützt. Auch die Jerusalem Declaration on Antisemitism und der Wissenschaftliche Dienst haben die Bewertung als &#8222;antisemitisch&#8220; abgelehnt. Die verwendete IHRA-Definition ist abgewandelt und nach dem Gutachten von Dr. Peter Ullrich unbrauchbar.</p>
<p>Die drei Richter*innen wiesen die Klage ab. Zugleich urteilten sie, dass die Berufung aufgrund vieler ungeklärter Rechtsfragen möglich sei. Der Bundestag zog die Klagebefugnis in Zweifel, weil die BT3P nicht explizit im Beschluss genannt wurden. Die zahlreichen verfassungsrechtlichen Fragen müssten außerdem vom Bundesverfassungsgericht entschieden werden, betonte der Bundestag. Dem schlossen sich die Richter*innen nicht an und bestätigten sowohl die Klagebefugnis als auch die Zuständigkeit ihres Gerichts. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts seien die Grundrechte der BT3P nicht verletzt und der Bundestag dürfte die abgewandelte und kritisierte Antisemitismusdefinition der IHRA benutzen&#8230;</p>
<p><a href="https://www.bt3p.org/de/bt3p-news/pm-verhandlung-7okt" target="_blank" rel="noopener">Vollständige Pressemitteilung</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://palaestina-solidaritaet.de/pressemitteilung-gericht-weist-klage-gegen-den-anti-bds-beschluss-des-bundestages-ab-die-initiative-bt3p-kuendigt-berufung-gegen-das-urteil-an/">Pressemitteilung: Gericht weist Klage gegen den Anti-BDS-Beschluss des Bundestages ab. Die Initiative BT3P kündigt Berufung gegen das Urteil an</a> erschien zuerst auf <a href="https://palaestina-solidaritaet.de">Palästina-Solidarität</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Juristischer Sieg gegen die Europäische Kommission ebnet den Weg zur Beendigung des Handels mit illegalen Siedlungen</title>
		<link>https://palaestina-solidaritaet.de/juristischer-sieg-gegen-die-europaeische-kommission-ebnet-den-weg-zur-beendigung-des-handels-mit-illegalen-siedlungen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Bjoern]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 26 Sep 2021 13:21:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[ECCP]]></category>
		<category><![CDATA[Erklärungen / Stellungnahmen]]></category>
		<category><![CDATA[Presseerklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Europäische Bürgerinitiative]]></category>
		<category><![CDATA[Europäische Kommission]]></category>
		<category><![CDATA[Europäischer Gerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[illegale Siedlungen]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Pressemitteilung Am 8. September 2021 registrierte die Europäische Kommission eine Europäische Bürgerinitiative (EBI), die ein Ende des Handels mit illegalen</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://palaestina-solidaritaet.de/juristischer-sieg-gegen-die-europaeische-kommission-ebnet-den-weg-zur-beendigung-des-handels-mit-illegalen-siedlungen/">Juristischer Sieg gegen die Europäische Kommission ebnet den Weg zur Beendigung des Handels mit illegalen Siedlungen</a> erschien zuerst auf <a href="https://palaestina-solidaritaet.de">Palästina-Solidarität</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><em><strong>Pressemitteilung <br></strong></em></p>
<p>Am 8. September 2021 registrierte die Europäische Kommission eine <a href="https://europa.eu/citizens-initiative/initiatives/details/2021/000008_en" target="_blank" rel="noopener">Europäische Bürgerinitiative (EBI)</a>, die ein Ende des Handels mit illegalen Siedlungen in besetzten Gebieten wie Palästina und der Westsahara fordert.</p>
<p>Dies geschah erst, nachdem die Organisator*innen der Initiative eine Klage gegen die Europäische Kommission <a href="https://www.eccpalestine.org/eu-court-sides-with-european-citizens-in-settlement-trade-case/" target="_blank" rel="noopener">gewonnen hatten</a>, die die Initiative zunächst mit der Begründung nicht dafür zuständig zu sein abwies. Die Ablehnung wurde vom Europäischen Gerichtshof für nichtig erklärt.</p>
<p><strong>Maître Gilles Devers, der die Organisator*innen der EBI vor den EU-Gerichten vertritt, erklärt: </strong></p>
<p>&#8222;Meine Mandant*innen haben nie versucht, ausländische Staaten zu sanktionieren; ihre einzige Forderung war, dass die EU ihren internationalen Verpflichtungen nachkommt und aufhört, die souveränen Rechte der besetzten Völker über ihre Heimat und ihre Ressourcen zu verhökern.</p>
<p>Mit ihrer Zustimmung zur Registrierung der Bürgerinitiative erkennt die Kommission offiziell an, dass die Beendigung des Handels mit illegalen Siedlungen eine EU-Handelsmaßnahme und keine Sanktion ist. Diese Entscheidung ist ein bedeutsamer rechtlicher Schritt: Nachdem sie sich jahrelang ihrer eigenen Verantwortung entzogen hat, erkennt die Kommission nun an, dass sie die Befugnis – und damit die Pflicht – hat, Ein- und Ausfuhrverbote für illegale Siedlungen vorzuschlagen. Die Anerkennung, dass es sich bei der Unterbindung eines solchen Handels um eine EU-Handelsmaßnahme handelt, bestätigt einmal mehr, dass die einzelnen EU-Mitgliedstaaten jederzeit beschließen können, den Handel mit Siedlungen im Rahmen der Gemeinsamen EU-Einfuhrregelung einzustellen, die Einfuhrbeschränkungen aus Gründen der öffentlichen Moral und der öffentlichen Ordnung zulässt. Dank der Entschlossenheit meiner Mandant*innen können die Entscheidungsträger*innen der EU nicht länger die Augen vor dem Handel mit illegalen Siedlungen verschließen.&#8220;</p>
<p><strong>Tom Moerenhout, einer der Organisator*innen der EBI, erklärt dazu:</strong></p>
<p>&#8222;Wenn die Kommission tatsächlich ihre Befugnis anerkennt, den Handel mit illegalen Siedlungen zu beenden, warum hat sie dann all die Jahre den Handel mit diesen illegalen Siedlungen zugelassen? Dies war und ist ein direkter Verstoß gegen ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen.&#8220;</p>
<p>Dieser juristische Sieg muss nun in die Tat umgesetzt werden, um den Handel mit illegalen Siedlungen in allen gegenwärtigen und zukünftigen Besatzungskonflikten im Zusammenhang mit Besatzung endgültig zu unterbinden. Dies muss an vier Fronten erfolgen.</p>
<p style="padding-left: 40px;">1. Einzelne Mitgliedstaaten können und sollten ihre eigenen Pläne zur Ächtung des Handels mit illegalen Siedlungen vorantreiben. Dies wird die Kommission veranlassen, endlich dasselbe für die gesamte EU zu tun.</p>
<p style="padding-left: 40px;">2. Zweitens können europäischen Bürger*innen die Kommission dazu drängen, den Handel mit Siedlungen einzustellen, indem sie die Europäische Bürgerinitiative unterzeichnen. 1 Million Unterschriften und die Kommission wird die Macht der EU-Bürger*innen spüren, die fordern, dass der EU-Handel die Menschenrechte respektiert.</p>
<p style="padding-left: 40px;">3. Drittens können die Mitglieder des Europäischen Parlaments endlich eine aktivere Rolle bei der Gewährleistung der demokratischen Kontrolle der Außenwirtschaftsbeziehungen der EU spielen. Der Ausschuss für internationalen Handel und einzelne EU-Abgeordnete können die Kommission unverzüglich auffordern, eine allgemeine Regel einzuführen, die den Handel mit illegalen Siedlungen beendet.</p>
<p style="padding-left: 40px;">4. Viertens können und sollten die Regierungen der Mitgliedstaaten im Europäischen Rat über die Einstellung des Handels mit illegalen Siedlungen diskutieren. Der Rat kann die Kommission ersuchen, mit einfacher Mehrheit einen Vorschlag auszuarbeiten und mit qualifizierter Mehrheit darüber abstimmen. Es bedarf dazu nicht der Einstimmigkeit der Mitgliedstaaten im Rat, wie dies bei außenpolitischen Maßnahmen, einschließlich Sanktionen, erforderlich ist.</p>
<p>Es ist höchste Zeit, dass die EU ihren rechtlichen Verpflichtungen nachkommt. Untätigkeit kann nicht mehr mit fehlendem Konsens im Europäischen Rat über Handelssanktionen gegen einen bestimmten Besatzungsstaat gerechtfertigt werden. Nichts hält die europäischen Bürger*innen, Parlamentarier*innen und Regierungen mehr davon ab, endlich entscheidende Schritte auf nationaler und EU-Ebene zu unternehmen, um den Handel mit illegalen Siedlungen zu beenden, die die Menschenrechte und den internationalen Frieden und die Stabilität bedrohen.</p>
<p>Hintergrundinformationen über die Europäische Bürgerinitiative sind <a href="https://www.eccpalestine.org/citizens-initiative-on-the-ban-of-trade-with-illegal-settlements-qa/" target="_blank" rel="noopener">unter diesem Link</a> zu finden.</p>
<p>Weitere Informationen und Gesetzesvorlagen sind auf <a href="http://stopsettlements.org/site/call-to-action/">unserer Website</a> zu finden.</p>
<p>Siehe auch die vom European Legal Support Center (ELSC) veröffentlichte <a href="https://elsc.support/cases/the-european-court-of-justice-annuls-the-commissions-refusal-to-register-a-citizens-initiative-calling-for-the-regulation-of-eu-trade-with-occupied-territories/" target="_blank" rel="noopener">Zusammenfassung des Rechtsstreits gegen die Europäische Kommission</a>.</p>
<p><b>Kontaktpersonen für die Medien</b></p>
<p><b>Tom Moerenhout – 0032 485 43 73 36 – </b><a href="mailto:moerenhout.tom@gmail.com"><b>moerenhout.tom@gmail.com</b></a><b> </b></p>
<p><b>Devers Law Office – 0033 (0)6 29 23 06 88 – ​​</b><a href="mailto:accueil@devers-avocats.fr"><b>accueil@devers-avocats.fr</b></a><b> </b></p>
<p><a href="https://www.eccpalestine.org/legal-victory-against-the-european-commission-paves-the-way-to-stop-trade-with-illegal-settlements/" target="_blank" rel="noopener">Legal victory against the European Commission paves the way to stop trade with illegal settlements.</a><br>Übersetzung: <a href="http://bdsberlin.org/" target="_blank" rel="noopener">BDS Berlin</a></p>
<p>Siehe auch: <br><a href="https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_21_4603" target="_blank" rel="noopener">Europäische Bürgerinitiative: Kommission registriert neue Initiative</a><br><a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32021D1484&amp;from=DE" target="_blank" rel="noopener">DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2021/1484 DER KOMMISSION / Amtsblatt der Europäischen Union</a></p>
<p> </p>
<p> </p>
<p> </p>
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		<title>Rechteverletzende israelische Politik stellt Verbrechen der Apartheid und Verfolgung dar</title>
		<link>https://palaestina-solidaritaet.de/rechteverletzende-israelische-politik-stellt-verbrechen-der-apartheid-und-verfolgung-dar/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Doris]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 27 Apr 2021 20:16:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Human Rights Watch]]></category>
		<category><![CDATA[Presseerklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Apartheid]]></category>
		<category><![CDATA[Verbrechen]]></category>
		<category><![CDATA[Verfolgung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Verbrechen gegen die Menschlichkeit sollten Verfahren auslösen, um Unterdrückung von Palästinensern zu beenden 27.04.2021 Pressemitteilung von Human Rights Watch (Jerusalem)</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://palaestina-solidaritaet.de/rechteverletzende-israelische-politik-stellt-verbrechen-der-apartheid-und-verfolgung-dar/">Rechteverletzende israelische Politik stellt Verbrechen der Apartheid und Verfolgung dar</a> erschien zuerst auf <a href="https://palaestina-solidaritaet.de">Palästina-Solidarität</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Verbrechen gegen die Menschlichkeit sollten Verfahren auslösen, um Unterdrückung von Palästinensern zu beenden</p>
<p>27.04.2021 Pressemitteilung von Human Rights Watch</p>
<p>(Jerusalem) – <a href="https://www.hrw.org/middle-east/north-africa/israel/palestine">Israelische</a> Behörden begehen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, nämlich Apartheid und Verfolgung, so Human Rights Watch in einem heute veröffentlichten Bericht. Diese Feststellung beruht auf der übergeordneten politischen Richtlinie der israelischen Regierung, die Vorherrschaft jüdischer Israelis über Palästinenser aufrechtzuerhalten, sowie auf den schweren Verbrechen, die gegen Palästinenser verübt wurden, die in den besetzten Gebieten, einschließlich Ost-Jerusalem, leben.</p>
<p>Der 213-seitige Bericht „<a href="https://www.hrw.org/node/378469">A Threshold Crossed: Israeli Authorities and the Crimes of Apartheid and Persecution</a>“ untersucht Israels Umgang mit den Palästinensern. Er beschreibt, wie heute de facto eine einzige Institution, die israelische Regierung, über einen Großteil des Gebiets zwischen Jordan und Mittelmeer herrscht, in dem es zwei etwa gleich große Bevölkerungsgruppen gibt. Während die Regierung jüdische Israelis dort bevorteilt, unterdrückt sie Palästinenser, insbesondere in den besetzten Gebieten&#8230;</p>
<p><a href="https://www.hrw.org/de/news/2021/04/27/rechteverletzende-israelische-politik-stellt-verbrechen-der-apartheid-und" target="_blank" rel="noopener">Vollständige Pressemitteilung auf Deutsch</a><br />Vollständiger Bericht auf Englisch:  <a href="https://www.hrw.org/report/2021/04/27/threshold-crossed/israeli-authorities-and-crimes-apartheid-and-persecution" target="_blank" rel="noopener">A Threshold Crossed &#8211; Israeli Authorities and the Crimes of Apartheid and Persecution</a></p>
<p>Siehe auch BDS Schweiz: <a href="https://www.bds-info.ch/index.php/de/artikel/human-rights-watch-israel-begeht-verbrechen-der-apartheid">Human Rights Watch: Israel begeht «Verbrechen der Apartheid»</a></p>
<p> </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://palaestina-solidaritaet.de/rechteverletzende-israelische-politik-stellt-verbrechen-der-apartheid-und-verfolgung-dar/">Rechteverletzende israelische Politik stellt Verbrechen der Apartheid und Verfolgung dar</a> erschien zuerst auf <a href="https://palaestina-solidaritaet.de">Palästina-Solidarität</a>.</p>
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		<title>B&#8217;Tselem: Das ist Apartheid.</title>
		<link>https://palaestina-solidaritaet.de/btselem-das-ist-apartheid/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Doris]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 14 Jan 2021 13:50:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Presseerklärung]]></category>
		<category><![CDATA[A Routine Founded on Violence]]></category>
		<category><![CDATA[Apartheid]]></category>
		<category><![CDATA[Area c]]></category>
		<category><![CDATA[B&#039;Tselem]]></category>
		<category><![CDATA[Bewegungseinschränkungen]]></category>
		<category><![CDATA[Die besetzten Gebiete und internationales Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Gazastreifen]]></category>
		<category><![CDATA[Militärgerichte]]></category>
		<category><![CDATA[Ost-Jerusalem]]></category>
		<category><![CDATA[Planning Policy in the West Bank]]></category>
		<category><![CDATA[Siedlungen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://palaestina-solidaritaet.de/?p=11904</guid>

					<description><![CDATA[<p>14. Januar 2021 /  Die Freiheitsliebe &#8211; Gastbeitrag Das israelische Regime befördert und verewigt ein System jüdischer Vorherrschaft zwischen Jordan</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://palaestina-solidaritaet.de/btselem-das-ist-apartheid/">B&#8217;Tselem: Das ist Apartheid.</a> erschien zuerst auf <a href="https://palaestina-solidaritaet.de">Palästina-Solidarität</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>14. Januar 2021 /  <a href="https://diefreiheitsliebe.de/politik/das-ist-apartheid/?fbclid=IwAR2MGNDxWA0vnre0Dua7w3QwxHangGTBnqxsdZ6qDntXR1jj7VMJPVP5NhY" target="_blank" rel="noopener">Die Freiheitsliebe</a> &#8211; Gastbeitrag</p>
<p><strong>Das israelische Regime befördert und verewigt ein System jüdischer Vorherrschaft zwischen Jordan und Mittelmeer.</strong></p>
<p><strong>Hiermit veröffentlicht B’Tselem ein neues Positionspapier, welches detailliert darstellt, dass das israelische Regime in allen Gebieten, die es kontrolliert (israelisches Hoheitsgebiet, Ost-Jerusalem, Westbank und Gazastreifen) Apartheid betreibt. Den verschiedenen Ausformungen israelischer Politik liegt ein durchgängiges Prinzip zugrunde: die Herrschaft und Überlegenheit einer Gruppe von Menschen – Jüdinnen und Juden – über eine andere Gruppe von Menschen – Palästinenser:innen – zu befördern und zu verewigen.</strong></p>
<p><em>Wir [Die Freiheitsliebe] veröffentlichen einen Bericht der israelischen Menschenrechts-NGO <a href="https://www.btselem.org/about_btselem" target="_blank" rel="noopener">B’Tselem</a>, der am Dienstag <a href="https://www.btselem.org/press_releases/20210112_this_is_apartheid">auf Englisch erschien</a> und von Christoph Glanz für Die Freiheitsliebe übersetzt wurde.</em></p>
<p>In diesem Dokument weist B’Tselem die Wahrnehmung Israels als einer Demokratie (innerhalb der Grünen Linie), die simultan eine vorübergehende militärische Besatzung (jenseits derselben) betreibt, zurück. B’Tselem ist nach gründlicher Betrachtung israelischer Praktiken und Gesetze zur Kontrolle der Palästinenser:innen zu dem Schluss gekommen, dass die israelische Herrschaft die Kriterien eines Apartheidregimes erfüllt.</p>
<p>Das Schlüsselinstrument Israels, um das Prinzip jüdischer Vorherrschaft zu implementieren, besteht darin, dass Raum geographisch, demographisch und politisch strukturiert wird. Jüdinnen und Juden können ihrem Alltag in einem einzigen, zusammenhängenden Raum nachgehen, in dem sie alle Rechte und Selbstbestimmung genießen. Im Gegensatz dazu, leben Palästinenser:innen in einem Raum, der in verschiedene Einheiten fragmentiert ist, in denen jeweils andere Rechtssysteme gelten – diese Rechte werden von Israel erteilt oder vorenthalten, doch sie sind durchgehend geringer als jene, über die Jüdinnen und Juden verfügen&#8230;</p>
<p><strong>⇒⇒⇒<a href="https://diefreiheitsliebe.de/politik/das-ist-apartheid/?fbclid=IwAR2MGNDxWA0vnre0Dua7w3QwxHangGTBnqxsdZ6qDntXR1jj7VMJPVP5NhY" target="_blank" rel="noopener">Vollständige Pressemitteilung</a></strong></p>
<p><strong><a href="https://www.btselem.org/press_releases/20210112_this_is_apartheid" target="_blank" rel="noopener">Press Release:</a> A regime of Jewish supremacy from the Jordan River to the Mediterranea Sea: </strong><span style="color: #993300;"><strong>THIS IS APARTHEID</strong></span><br /><a href="https://www.btselem.org/publications/fulltext/202101_this_is_apartheid" target="_blank" rel="noopener"><strong>Full report in English</strong></a></p>
<p> </p>
<p> </p>
<p>Der Beitrag <a href="https://palaestina-solidaritaet.de/btselem-das-ist-apartheid/">B&#8217;Tselem: Das ist Apartheid.</a> erschien zuerst auf <a href="https://palaestina-solidaritaet.de">Palästina-Solidarität</a>.</p>
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		<title>Bayrischer Verwaltungsgerichtshof: Landeshauptstadt München muss Veranstaltungssaal für BDS-Podiumsdiskussion zur Verfügung stellen</title>
		<link>https://palaestina-solidaritaet.de/bayrischer-verwaltungsgerichtshof-landeshauptstadt-muenchen-muss-veranstaltungssaal-fuer-bds-podiumsdiskussion-zur-verfuegung-stellen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Doris]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Nov 2020 22:45:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Presseerklärung]]></category>
		<category><![CDATA[Bayrischer Verwaltungsgerichtshof]]></category>
		<category><![CDATA[Stadtratsbeschluss München zu BDS]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Was im Vorfeld zu diesem Urteil des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH) geschah: 12. Dezember 2018: Bayerisches Verwaltungsgericht München weist Klage gegen</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://palaestina-solidaritaet.de/bayrischer-verwaltungsgerichtshof-landeshauptstadt-muenchen-muss-veranstaltungssaal-fuer-bds-podiumsdiskussion-zur-verfuegung-stellen/">Bayrischer Verwaltungsgerichtshof: Landeshauptstadt München muss Veranstaltungssaal für BDS-Podiumsdiskussion zur Verfügung stellen</a> erschien zuerst auf <a href="https://palaestina-solidaritaet.de">Palästina-Solidarität</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p><strong>Was im Vorfeld zu diesem Urteil des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH) geschah:<br /></strong></p>
<p><strong>12. Dezember 2018</strong>: <a href="https://bibjetzt.files.wordpress.com/2019/02/urteil-vg-mucc88nchen-_02.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Bayerisches Verwaltungsgericht München</a> weist Klage gegen Raumverweigerung zur Durchführung einer Diskussionsveranstaltung ab ( siehe dazu auch <a href="https://www.lebenshaus-alb.de/magazin/012078.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Berufung gegen Urteil des Verwaltungsgerichts München beantragt</a></p>
<p><strong>13. Dezember 2017</strong>: Beschluss der Vollversammlung des Münchner Stadtrates: <a href="https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/4776638.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Gegen jeden Antisemitismus! &#8211; Keine Zusammenarbeit mit der antisemitischen BDS-Bewegung („boykott, divestment and sanctions“)</a> &#8211; <a href="https://www.ris-muenchen.de/RII/RII/DOK/SITZUNGSVORLAGE/4760943.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Antrag</a> vom 6.12. 2017 angenommen</p>
<hr />
<p><strong>19. November 2020</strong><br /><a href="https://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/pressemitteilung_bds.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Pressemitteilung des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofes</a></p>
<p>Mit heute bekannt gegebenem Urteil vom 17. November 2020 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) der Klage eines Münchner Bürgers stattgegeben, der in einem städtischen Veranstaltungssaal eine Podiumsdiskussion zu der Boykottbewegung BDS („Boycott, Divestment and Sanctions“) durchführen will. Die BDS-Kampagne richtet sich nach ihrem Selbstverständnis gegen den Staat Israel. Den Antrag auf Überlassung einer geeigneten Räumlichkeit hatte die beklagte Landeshauptstadt unter Bezugnahme auf einen Grundsatzbeschluss ihres Stadtrats vom 13. Dezember 2017 abgelehnt. Darin war festgelegt worden, dass städtische Einrichtungen nicht für Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden dürften, die sich mit den Inhalten, Themen und Zielen der BDS-Kampagne befassten oder diese unterstützten. Der Benutzungsausschluss wurde damit begründet, dass es sich um eine antisemitische Kampagne handle, die gegen die geltende Verfassungsordnung verstoße.</p>
<p>Der für das Kommunalrecht zuständige 4. Senat des BayVGH ist dieser Argumentation nicht gefolgt und hat dem Kläger ein Recht auf Benutzung der öffentlichen Einrichtung auch für Veranstaltungen dieser Art zugesprochen. Die Stadt als Träger öffentlicher Einrichtungen dürfe zwar deren Zweck festlegen und auch bestimmte Arten von Nutzungen ausschließen. Sie müsse dabei aber das höherrangige Recht und insbesondere die Grundrechte beachten. Einem Bewerber allein wegen zu erwartender unerwünschter Meinungsäußerungen den Zugang zu einer öffentlichen Einrichtung zu verwehren, verstoße gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit. Etwaige antisemitische Äußerungen könnten nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht bereits aufgrund ihres Inhalts einen Ausschluss rechtfertigen, sondern erst dann, wenn damit die Friedlichkeit der öffentlichen Auseinandersetzung gefährdet werde. Es sei gegenwärtig nicht ersichtlich, dass diese Gefahrenschwelle mit den Boykottaufrufen der Befürworter der BDS-Kampagne erreicht werde. Wenn eine öffentliche Einrichtung für Veranstaltungen zu allgemeinpolitischen Fragen zur Verfügung gestellt werde, dürften nicht nur die von dem Einrichtungsträger gebilligten Themen und Meinungen zugelassen werden.</p>
<p>Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache hat der BayVGH die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.(BayVGH, Urteil vom 17. November 2020, 4 B 19.1358).</p>
<p><strong><a href="https://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/presse/4_b_19-1358_bds.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Urteil des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofes</a>:</strong><br /><strong>1</strong> Die Beklagte wird unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts München vom 12. Dezember 2018 verpflichtet, dem Kläger für die geplante Diskussionsveranstaltung zum Thema „Wie sehr schränkt München die Meinungsfreiheit ein? – Der Stadtratsbeschluss vom 13. Dezember 2017 und seine Folgen“ den Zugang zum Bürgersaal Fürstenried (Züricherstraße 35, 81476 München) im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten durch Einwirkung auf den Trägerverein Bürgersaal Fürstenried e.V. zu verschaffen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen&#8230;</p>
<p><em>Auf über 20 Seiten erfolgen Begründungen , hervorgehoben seien an dieser Stelle  Ziffer 59 und 60</em></p>
<p><strong>59 </strong> Es bestehen insbesondere keine greifbaren Anhaltspunkte dafür, dass die im Bundesgebiet entfalteten Aktivitäten der auf den Staat Israel zielenden Boykottbewegung auch eine die Friedlichkeitsgrenze überschreitende gezielte Stimmungsmache gegen die jüdische Bevölkerung in Deutschland oder gar ein Aufstacheln zum Hass gegen diese Personengruppe umfassen könnte. Erst wenn mit der gezielten Verbreitung antisemitischer Stereotype derartige Ausgrenzungs- und Stigmatisierungseffekte provoziert würden, läge darin – unabhängig von einem möglichen Strafrechtsverstoß – eine hinreichend konkrete Gefährdung des Schutzguts der öffentlichen Ordnung (Art. 6 LStVG; Art. 11 Abs. 1 PAG), die den Eingriff in die Meinungsäußerungsfreiheit rechtfertigen könnte (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2004 – 1 BvQ 19/04 – BVerfGE 111, 147/156 f.; B.v. 7.7.2020, a.a.O., Rn. 15 ff.; Attendorn/Schnell, NVwZ 2020, 1224/1225 ff.). Da diese Gefahrenschwelle mit den Boykottaufrufen der Befürworter der BDS-Kampagne derzeit ersichtlich nicht erreicht wird, kann der Zugang zu kommunalen Einrichtungen nicht allein mit dem Hinweis auf eine (nach Einschätzung des Einrichtungsträgers bestehende) antisemitische Grundtendenz der geplanten Veranstaltungen verweigert werden. Dass der Schutz der jüdischen Identität und damit verbunden die Anerkennung des Existenzrechts des Staates Israel seit langem feststehende Maximen der deutschen Politik sind und als identitätsprägende Grundwerte auch auf die deutsche Rechtsordnung einwirken bzw. bei deren Auslegung zu berücksichtigen sind (dazu Weller/Lieberknecht, a.a.O., 322 f. m.w.N.), vermag an dieser verfassungsrechtlichen Bewertung nichts zu ändern. </p>
<p>60 (2) Selbst wenn man die an einen bestimmten Meinungsinhalt anknüpfende Versagung des Zugangs zu einer öffentlichen Einrichtung nicht als (mittelbaren) Eingriff in das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 1 GG bewerten wollte, läge darin jedenfalls ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG. Für die von der Beklagten vorgenommene Differenzierung zwischen Veranstaltungen, die sich mit den Inhalten, Themen und Zielen der BDS-Kampagne befassen, und allen sonstigen politischen Veranstaltungen fehlt ein verfassungsrechtlich tragfähiger Grund.</p>
<p>25. November 2020<br /><strong><a href="https://www.jungewelt.de/artikel/391278.debatte-um-bds-urteil-f%C3%BCr-die-meinungsfreiheit.html?fbclid=IwAR0qZWnGBCFu-Mn0b_-olaH1Hc3JNTPnA3Q9EqSV4NFA1xMaIBb6EKi8j2A" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Urteil für die Meinungsfreiheit</a> &#8211; </strong>Norman Paech, Prof. em. für Politikwissenschaft und Öffentliches Recht</p>
<p>23. November 2020<br /><a href="https://www.nachdenkseiten.de/?p=67206" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong>Bayerischer Verwaltungsgerichtshof stärkt Meinungsfreiheit den Rücken</strong></a> &#8211; Rolf-Henning Hintze, Journalist</p>
<p>23. November 2020<br /><strong><a href="https://verfassungsblog.de/auf-antisemitismus-oder-das-was-manche-dafur-halten-kommt-es-bei-der-meinungsfreiheit-nicht-an/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Auf Antisemitismus (oder das, was manche dafür halten) kommt es bei der Meinungsfreiheit nicht an</a> &#8211; </strong> Lothar Zechlin, Prof. em. für Öffentliches Recht</p>
<p>20. November 2020<br /><a href="https://www.heise.de/tp/features/Ein-Meilenstein-fuer-die-Meinungsfreiheit-4967833.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong>Ein Meilenstein für die Meinungsfreiheit</strong></a> &#8211; Ein Kommentar zum sog. „Ried-Urteil“ des VGH von Peter Vonnahme, Richter am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof i. R.</p>
<p> </p>
<p> </p>
<p> </p>
<p> </p>
<p> </p>


<p>Der Beitrag <a href="https://palaestina-solidaritaet.de/bayrischer-verwaltungsgerichtshof-landeshauptstadt-muenchen-muss-veranstaltungssaal-fuer-bds-podiumsdiskussion-zur-verfuegung-stellen/">Bayrischer Verwaltungsgerichtshof: Landeshauptstadt München muss Veranstaltungssaal für BDS-Podiumsdiskussion zur Verfügung stellen</a> erschien zuerst auf <a href="https://palaestina-solidaritaet.de">Palästina-Solidarität</a>.</p>
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		<item>
		<title>Pressemitteilung Palästina 1948 &#8211; 2020: 72 Jahre Vertreibung und Besatzung sind genug!</title>
		<link>https://palaestina-solidaritaet.de/pressemitteilung-palaestina-1948-2020-72-jahre-vertreibung-und-besatzung-sind-genug/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Doris]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 12 May 2020 21:51:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Nakba]]></category>
		<category><![CDATA[Presseerklärung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>12. Mai 2020 Am 14. Mai 1948 wurde der Staat Israel ausgerufen. Für die Palästinenser steht dieses Datum für die</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://palaestina-solidaritaet.de/pressemitteilung-palaestina-1948-2020-72-jahre-vertreibung-und-besatzung-sind-genug/">Pressemitteilung Palästina 1948 &#8211; 2020: 72 Jahre Vertreibung und Besatzung sind genug!</a> erschien zuerst auf <a href="https://palaestina-solidaritaet.de">Palästina-Solidarität</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>12. Mai 2020</p>
<p>Am 14. Mai 1948 wurde der Staat Israel ausgerufen. Für die Palästinenser steht dieses Datum für die “Nakba“, ein katastrophales Zusammenspiel aus Massakern, Vertreibung, Beraubung, Besatzung und Apartheid. Die Massaker und die Vertreibungen begannen bereits vor der Staatsgründung Israels, gleich nach der Abstimmung über den UN-Teilungsplan am 29. November 1947. Infolge der israelischen Staatsgründung wurden 90% der Palästinenser, 750.000 Menschen, in die angrenzenden arabischen Staaten vertrieben.</p>
<p>Diese Vertreibungen waren und sind illegal. Daher forderte die UN Israel mit der Resolution 194 dazu auf, die Rückkehr der palästinensischen Flüchtlinge in ihre Heimat zuzulassen. Israel akzeptierte die Resolution, um Mitglied der UN zu werden, verweigert aber bis heute ihre Umsetzung.</p>
<p>Heute trennt eine illegale israelische Mauer in der Westbank palästinensische Bauern von ihren Äckern, mehr als 700.000 israelische Siedler halten palästinensisches Land besetzt, unzählige Militärkontrollposten lähmen die palästinensische Wirtschaft. Der Alltag wird von unabsehbaren Razzien, Festnahmen und Hauszerstörungen bestimmt. Gaza wurde derweil in ein belagertes, regelmäßig bombardiertes Freiluftgefängnis umgewandelt.</p>
<p>Trumps „Deal des Jahrhunderts“ entspricht ganz Netanjahus Wünschen. Beide verfolgen das Ziel, noch mehr palästinensisches Land zu enteignen und noch mehr Siedlungen zu bauen. Die USA zielt derweil darauf ab, das Rückkehrrecht der palästinensischen Flüchtlinge zu unterminieren. Dieser „Plan“ führt nicht zum Frieden! Er ist eine Kriegserklärung an das palästinensische Volk und das Völkerrecht!</p>
<p>Israel muss durch internationalen Druck, z.B. durch die BDS-Kampagne (Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen) dazu gebracht werden, das Recht des palästinensischen Volkes auf Selbstbestimmung, die Regelungen des Völkerrechts und die UN-Resolutionen zu akzeptieren, das bedeutet:</p>
<ul>
<li>Die Beendigung der Besatzung und der Belagerung der Westbank und Gazas und den Abriss aller Mauern und Zäune</li>
<li>Die vollständige Gleichberechtigung der arabisch-palästinensischen Bürger Israels</li>
<li>Die Anerkennung des Rechts der palästinensischen Flüchtlinge auf Rückkehr!</li>
</ul>
<p><strong>Kundgebung Münsterplatz: Samstag, 16. Mai 2020, 14 Uhr</strong></p>
<p>Palästinensische Gemeinde Deutschland – Bonn</p>
<p>Unterstützer: Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost,<br />
BDS-Gruppe Bonn, Institut für Palästinakunde Bonn e.V., Deutsch-Palästinensische Gesellschaft NRW-Süd, Bonner Jugendbewegung, Frauenwege Nahost</p>
<p><a href="https://palaestina-solidaritaet.de/wp-content/uploads/2020/05/200512_PM-PalGemeinde-_Kundgebung-Bonn-16.-Mai-2020.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">PM Palästinensische Gemeinde Deutschland &#8211; Bonn</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://palaestina-solidaritaet.de/pressemitteilung-palaestina-1948-2020-72-jahre-vertreibung-und-besatzung-sind-genug/">Pressemitteilung Palästina 1948 &#8211; 2020: 72 Jahre Vertreibung und Besatzung sind genug!</a> erschien zuerst auf <a href="https://palaestina-solidaritaet.de">Palästina-Solidarität</a>.</p>
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