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LG Mannheim, 5. Strafkammer: Zur Strafbarkeit der Verwendung des Slogans „From the river to the sea – Palestine will be free“ (hier verneint)

Verfahrensgang

vorgehend AG Mannheim, 18. September 2023, 25 Cs 550 Js 30027/23, Beschluss

Tenor

1. Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen den Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom 18.09.2023 wird als unbegründet verworfen.

2. Die Staatskasse trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Angeschuldigten darin entstandenen notwendigen Auslagen.

Vollständiger Beitrag – Baden-Württemberg | Landesrecht BW – 29.05.2024