LG Mannheim, 5. Strafkammer: Zur Strafbarkeit der Verwendung des Slogans „From the river to the sea – Palestine will be free“ (hier verneint)
Verfahrensgang
vorgehend AG Mannheim, 18. September 2023, 25 Cs 550 Js 30027/23, Beschluss
Tenor
-
1. Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen den Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom 18.09.2023 wird als unbegründet verworfen.
-
2. Die Staatskasse trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens und die dem Angeschuldigten darin entstandenen notwendigen Auslagen.
Vollständiger Beitrag – Baden-Württemberg | Landesrecht BW – 29.05.2024