Gegen Intransparenz und ohrenbetäubendes Schweigen: Rechtliche Schritte gegen Deutschlands Kriegswaffenlieferungen an Israel
Das Anwält:innenkollektiv, das vom European Legal Support Center (ELSC), Law for Palestine, Palestine Institute for Public Diplomacy (PIPD) und Forensis (Forensic Architecture Berlin) unterstützt wird, hat Türen für weitere rechtliche Schritte gegen die deutschen Kriegswaffenlieferungen an Israel geöffnet.
Mit dem Beschluss vom 10.06.2024 (Az. VG 2 L 119/24) wies das Verwaltungsgericht Berlin einen Eilantrag von Palästinenser*innen aus Gaza und des Anwält:innenkollektiv zurück, indem ein sofortiger Stopp von Waffenlieferungen an Israel gefordert wurde, da sie bei einem anhaltenden genozidalen Angriff auf Gaza verwendet werden.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass ein Verbot künftiger Kriegswaffenexporte nicht nötig sei, da die Bundesregierung ihre Genehmigungen Anfang 2024 überarbeitet habe und seitdem keine neuen Genehmigungen mehr erteilt worden seien. Das Gericht geht weiter davon aus, dass die Bundesregierung ihre Entscheidungen über künftige Genehmigungen im Einklang mit dem Völkerrecht treffen und gegebenenfalls auch von der Möglichkeit Gebrauch machen wird, künftige Genehmigungsanträge abzulehnen. Das Recht, einen Lieferstopp in das Kriegsgebiet durchzusetzen, hat das Gericht nicht grundsätzlich verneint.
Nadija Samour, Senior Legal Officer der ELSC, erklärt dazu:
Damit ist der Weg frei für weiteres rechtliche durch Auskunftsanträge, Hauptsacheverfahren bzw. bedarfsorientierte neue Eilverfahren gegen konkrete Genehmigungen von Waffenexporten nach deren Bekanntwerden. Die angenommene Tatsachengrundlage für die Entscheidung des Gerichts ist höchst fragwürdig. Das Gericht stützte sich auf die von der Regierung offengelegten Informationen, die wir mit Skepsis betrachten müssen. Das Genehmigungsverfahren unterliegt teilweise der Geheimhaltung. Wir werden uns darauf konzentrieren, zu verhindern, dass Deutschland entgegen der Entscheidung des Gerichts illegal Waffen verkauft.
Die deutsche Bundesregierung hat Informationen über die laufenden Genehmigungsverfahren geheim gehalten und keine Angaben zur Lieferung von Kriegswaffen gemacht. Diese Kommunikationsstrategie der Bundesregierung, eine pauschale Verweigerung jeglicher Transparenz, deutet stark auf die Sorge vor rechtlichen Konsequenzen hin. Deutsche Gerichte könnten mit einer Überprüfung künftigen Waffenhandel einschränken…
Vollständiger Beitrag – ELSC – 05.07.2024, nach dem englischen Beitrag