Eilantrag gegen Waffenlieferungen nach Israel abgewiesen
Das Verwaltungsgericht Berlin hat heute die Eilanträge gegen deutsche Exportgenehmigungen für Waffenlieferungen nach Israel abgewiesen.
Wir sind der Überzeugung, dass die Bundesregierung aus völkerrechtlichen Gründen keine Kriegswaffen nach Israel liefern darf, die in Gaza zum Einsatz kommen. Deshalb hat das ECCHR im Namen von fünf im Gazastreifen lebenden Palästinensern, deren Familienangehörige bei israelischen Raketenangriffen getötet wurden, am 11. April 2024 Klage gegen deutsche Kriegswaffenexporte eingereicht. Die Klage haben wir mit Unterstützung des Palestinian Center for Human Rights (PCHR) in Gaza, dem Al Mezan Center for Human Rights in Gaza und der Menschenrechtsorganisation Al Haq aus Ramallah eingereicht. Es gibt Gründe, dass Deutschland seine nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz geforderten völkerrechtlichen Verpflichtungen verletzt. Insbesondere machen die Kläger Verstöße gegen die gemeinsame europäische Rüstungskontrolle, den Vertrag über den Waffenhandel, die Völkermordkonvention sowie die Genfer Konventionen geltend. Im Kern richtet sich unsere Klage gegen die Art und Weise der israelischen Kriegsführung und ist auf den Widerruf bereits erteilter Ausfuhrgenehmigungen sowie auf den Stopp künftiger Lieferungen gerichtet…
Hier der vollständige Beitrag – European Center for Constitutionell and Human Rights (ECCHR) – 11.06.2024