Dutzende Verfahrenseinstellungen: Gescheiterte Einschüchterungsversuche
In einer Welle der Repression wurden seit Ende letzten Jahres unzählige Strafanzeigen und Ordnungswidrigkeiten gegen die Palästina Solidaritätsbewegung verhängt. Wie zu erwarten, wurden schon dutzende Verfahren inzwischen eingestellt.
Das ist wenig überraschend, da die meisten angezeigten Slogans und Aussagen vollständig von der Meinungsfreiheit gedeckt sind. Dennoch wurden Aussagen wie “From the River to the Sea, Palestine will be Free”, ”Stop the Genocide”, ”Germany is complicit in Genocide”, oder vergleichbare Aussagen als Volksverhetzung [§130 StGB], Belohnung und Billigung von Straftaten [§140 StGB] oder Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen [§86a StGB] angezeigt. Es kam dabei immer wieder zu rechtswidrigen Verhaftungen, und auch zu (rassistischer) Polizeigewalt.
Die Einstellungen der Verfahren zeigen: die Repression dient vorrangig zur Einschüchterung der Palästinabewegung. Diese Einschüchterung trifft insbesondere Menschen, die finanziell und/oder aufenthaltsrechtlich gefährdet sind. Dies ist eine Form struktureller rassistischer Gewalt.
Hier der vollständige Beitrag (nach dem englische Text) – ELSC – 11.06.2024